Warning: session_start(): Cannot start session when headers already sent in /var/www/html/includes/auth.inc.php on line 2

LG Düsseldorf bestätigt Verkaufsverbot für Samsung Galaxy Tab

Guido Kluck, LL.M. | 9. September 2011

Das Landgericht Düsseldorf hat, so u. a. Pressemeldungen von heise.de heute, die Einstweilige Verfügung gegen Samsung vom 9. August 2011 bestätigt und den Verkauf des Samsung Galaxy Tab 10.1 in Deutschland damit bis zur Hauptverhandlung untersagt.

Gegenstand des Verfahrens war ein Antrag von Apple auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung, mit welcher die Vermarktung des Samsung Galaxy Tab 10.1 in Europa untersagt werden sollte. Apple wirft dem südkoreanischen Konzern vor, das Design und die äußere Gestaltung des iPad 2 mit dem Galaxy Tab 10.1 im äußeren Design zu kopieren, wodurch eine Verletzung des Apple zustehenden Geschmacksmusterrechts eintrete. Bereits im Jahre 2004 hatte Apple Design-Elemente eines Tablets in Europa schützen lassen.

Mit Datum 9. August 2011 hatte das Landgericht Düsseldorf bereits die nachfolgende Einstweilige Verfügung erlassen:

Landgericht Düsseldorf

Beschluss

Es wird im Wege der einstweiligen Verfügung, und zwar wegen der besonderen Dringlichkeit ohne vorherige mündliche Verhandlung und in Kenntnis der Schutzschrift der Antragsgegnerinnen vom 29.07.2011 Folgendes angeordnet:

I.

Den Antragsgegnerinnen wird bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, im Falle der Wiederholung bis zu zwei Jahren, letztere zu vollziehen an den jeweiligen gesetzlichen Vertretern der Antragsgegnerinnnen, untersagt,

im geschäftlichen Verkehr in der Europäischen Union – jedoch hinsichtlich der Antragsgegnerin zu 2) ausgenommen der Niederlande – Computerprodukte gemäß nachstehender Abbildungen

1) [Grafik, s. Antrag hier]

und / oder

2) [Grafik, s. Antrag hier]]

zu benutzen, insbesondere herzustellen, anzubieten (einschließlich zu bewerben), in den Verkehr zu bringen, einzuführen, auszuführen und/oder zu diesen Zwecken zu besitzen.

II.
Die Kosten des Verfahrens werden den Antragsgegnerinnen als Gesamtschuldnerinnen auferlegt.

III.
Bei Zustellung dieses Beschlusses ist eine beglaubigte Abschrift der Antragsschrift nebst Anlagen – mit Ausnahme der Anlagen ASt 1, ASt 2, ASt 19, ASt 28 und ASt 29 – sowie des Schriftsatzes vom 09.08.2011 beizufügen.

IV.
Der Streitwert wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.

 

In der heute ergangenen Entscheidung wurde das Verkaufsverbot durch das Landgericht Düsseldorf zumindest für Deutschland bestätigt. Ein Verkauf in anderen europäischen Ländern bestätigte das Gericht hingegen nicht, was ein Indiz dafür sein dürfte, dass die Zuständigkeit des Landgericht Düsseldorf für diese Fragen verneint wurde. Bereits in der Vergangenheit bestanden erhebliche Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit des Landgericht Düsseldorf, da Zweifel an der Gültigkeit einer Entscheidung eines Gerichtes eines Mitgliedsstaates, welche europaweit Gültigkeit entfache, bestanden. Die Zweifel sind damit zu begründen, dass Samsung in Deutschland keine Betriebsstätte unterhält, sondern eine rechtlich selbständige Tochtergesellschaft.

Durch die Zurückweisung des Widerspruchs von Samsung wird das Verkaufsverbot in Deutschland daher weiter bis zum Ende der Hauptverhandlung aufrecht erhalten. Dabei soll die vorsitzende Richterin nach einem Bericht von golem.de mitgeteilt haben, dass sie weiter von der Verletzung „Apple-eigenen Geschmacksmusterrechten ausgehe“, da es zwar bei der Gestaltung zwischen den Geräten zwei Unterschiede gebe, der Gesamteindruck jedoch übereinstimme.

Dies hat nun zur Folge, dass durch Samsung keine weiteren Geräte in Deutschland eingeführt und beworben werden dürfen. Soweit Geräte bereits von Zwischenhändlern erworben worden sind, können diese verkauft werden.

 

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Anwaltliche Erstberatung
149,00 €

Anwaltliche Erstberatung

Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE
299,00 €

Markenanmeldung DE

Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.