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Unerwünschte Anrufe: Bußgeld!

Guido Kluck, LL.M. | 18. August 2020

Gegen Mobilcom-Debitel wurde wegen unerlaubten Werbeanrufen und fingierten Vertragsabschlüssen ein Bußgeld in Höhe von 145.000 EUR verhängt. 

Wir erklären Ihnen was das für Sie als Verbraucher bedeutet!

Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen

Mobilcom-Debitel (Freenet-Tochter) hat wiederholte Kunden ohne deren Einwilligung zu Werbezwecken angerufen und dabei nachweislich Vertragsabschlüsse „untergejubelt“.

Genauer gesagt, kam es nach den Anrufen u.a. zu Abonnements für Handyversicherungen, Zeitschriften, Hörbüchern und Sicherheitssoftware.

Die Kunden waren dann gezwungen die Vertragsabschlüsse umgehend zu widerrufen.

Brisant an dem Fall ist vor allem eines: die Ermittlungen der Aufsichtsbehörde hat ergeben, dass die Betroffenen ausdrücklich Vertragsangebote abgelehnt haben und trotzdem der Vertrag „abgeschlossen“ wurde. 

Präsident der Bundesnetzagentur: „“Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden konsequent geahndet…Mobilcom hat das Verbot unerlaubter Telefonwerbung wiederholt missachtet und Verbrauchern in großem Umfang ungewollte Vertragsabschlüsse unterstellt. Gegen solche Unternehmen verhängen wir hohe Bußgelder.”

Wieviele dokumentierte Fälle gibt es?

Nachweislich sind 69 Fälle dokumentiert, worauf sich das Bußgeld auch bezieht. Aktuell ist das Bußgeld noch nicht rechtskräftig. Mobilcom-Debitel könnte den Rechtsweg noch vor dem AG Bonn bestreiten.

Mobilcom-Debitel hält Bußgeldbescheid für rechtswidrig 

Die Freenet-Tochter möchte gegen den Bußgeld Einspruch einlegen. Das Unternehmen begründet ihren Standpunkt auch mit dem Kleingedruckten, wo auf eine Werbezustimmung hingewiesen wird. 

Jedoch lässt auch nach unserer Ansicht das Kleingedruckte bezüglich der Werbezustimmung nicht erkennen, dass die Betroffenen auch eine sehr große Zahl von Werbeanrufen sogenannter Drittanbieter zu erwarten habe.

Aus rechtlicher Sicht ist so eine Vorgehensweise nicht erlaubt! Werbeeinwilligungen müssen mit den EU-Vorgaben im Einklang stehen und erkennen lassen, von welchen Unternehmen/ zu welchen Produkten Werbung zu erwarten ist. Arbeiten Unternehmen hingegen mit verschleierten Klauseln ist dies schlicht und einfach gegen das Gesetz und damit rechtswidrig.

Was berichten Betroffene?

Betroffene berichten z.B., dass sie trotz fristgerecht ausgeführten Widerspruchs weiterhin an den Vertrag gebunden waren. Laut Untersuchungsbehörde wurden diese Widersprüche schlicht und einfach „verschlampt“.

„Mobilcom habe es unterlassen, für einen zügigen und vollständigen Datenaustausch zwischen den beteiligten Callcentern zu sorgen und so die ordnungsgemäße Beachtung von Werbewiderrufen zu gewährleisten“.

Das führte dazu, dass Kunden zwar den Wer­be­kon­tak­ten durch das Unternehmen wi­der­spra­chen, aber trotzdem weiterhin Anrufe von anderen Standorten erhielten. Die Folge war, dass bei anderen Standorten der Wunsch des jeweiligen Verbrauchers nie an kam.

Des Weiteren kam es zu falschen Rechnungen, bei denen mindestens 41.000 Kunden betroffen sein sollen und trotz des zur Zeit bestehenden Verbots bezüglich der unerwünschten Werbeanrufe, solle diese aber wieder stark zunehmen.

Fazit

Telefonwerbung ist verboten, wenn Sie nicht vorher ausdrücklich zugestimmt haben. Ruft ein Ihnen unbekanntes Unternehmen ohne Ihr Einverständnis zu Werbezwecken an, ist der Telefonanruf unzulässig und den Anrufern drohen erhebliche Bußgelder! Dabei kommt es bei dem Einverständnis darauf an, dass der Verbraucher genau weiß welche Werbeanrufen zu welchen Produkten ihn erwarten könnten. 

Aus rechtlicher Sicht ist es egal, ob Sie einen Menschen am Apparat haben oder eine Bandansage hören. Der Werber darf seine Rufnummer nicht unterdrücken, denn das ist eine zusätzliche Ordnungswidrigkeit! Fragt der Anrufer zu Beginn des Gesprächs nach einer Erlaubnis, reicht das nicht aus! Sie müssen Werbeanrufe im Vorhinein genehmigt haben (z.B. bei Vertragsabschluss). Viele Firmen lassen sich deswegen bereits bei Bestellungen oder anderen Verträgen, die Sie mit Ihnen abschließen, das Recht für Werbeanrufe einräumen. Achten Sie daher auf das Kleingedruckte und lassen Sie sich über etwaige Drittanbieteranrufe aufklären.

Dass Mobilfunkanbieter und am Ende sogar noch weitere, am Vertragsschluss unbeteiligte Anbieter, sich zu Lasten von Verbrauchern bereichern, kann so nicht hingenommen werden! Viel zu oft und zu schnell kommt es zu falschen Rechnungen und Zusatzkosten. 

Sie sollten daher immer Ihre Rechnung genau überprüfen, ob unerklärliche Zusatzkosten zu finden sind. Sollten Sie eine Vertragsbestätigung erhalten, obwohl Sie zu keinem Vertragsschluss zugestimmt haben, raten wir Ihnen diesen vermeintlichen Vertrag sofort schriftlich zu widerrufen und einen Nachweis darüber aufzuheben! Sie können auch jederzeit eine offizielle Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Kommen Sie gegen eine Mobilfunkanbieter nicht alleine und sind von unerwünschten Werbeanrufen betroffen, haben falsche Rechnungen erhalten oder wurde Ihnen ein Vertrag „untergeschoben“? Melden Sie sich bei uns! Wir sind schnell und unkompliziert für Sie da und stehen Ihnen bei allen rechtlichen Fragen umgehen zur Seite.

Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema „Telefonwerbung – So geht es richtig!


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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