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Über Paypal betrogen? So kann man reagieren!

Guido Kluck, LL.M. | 12. Oktober 2020

Paypal gehört, wie auch andere Bezahlsysteme, zum täglichen Zahlungsverkehr. Paypal verspricht Käufern Sicherheit und doch oft ist zubeobachten, dass der Verkäufer mit einer Zahlung über Paypal Opfer eines Betrugs geworden ist.

Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, was Sie tun können, wenn Sie bei einer Zahlung über Paypal betrogen wurden!

Wie sieht die Masche aus?

Die Masche sieht im Groben immer gleich aus. Nach einer getätigten Paypal-Zahlung verschickt der Verkäufer die Ware. Der Käufer behauptet dann aber, dass das Paket nie angekommen sei bzw. dass die Ware mangelhaft ist.

Paypal zahlt der Käufer daraufhin das Geld zurück und holt es sich seinerseits aber vom Verkäufer zurück. 

Am Ende steht der Verkäufer, der sich eigentlich nichts hat zuschulden kommen lassen, ohne Geld und Ware da.

Richtig reagieren – Anzeige erstellen 

Bemerkt man, dass man Opfer eines Betrufs geworden ist, sollten Sie zunächst ruhig bleiben und richtig reagieren. Sie sind in diesem Fall das Opfer und haben sich nichts zu schulden kommen lassen. 

Zunächst sollten Sie gegen den betrügerischen Käufer Strafanzeige erstatten!

Juristen sprechen hier vom sog. „Dreiecksbetrug“ gem. § 263 I StGB, der mittlerweile eigentlich eher im Onlinehandel anzutreffen ist.

Dafür sollten Sie alle Beweismaterialen zusammen sammeln und ggfs. auch Screenshots aufbeware. Wichtig sind hier vor allem der Nachrichtenwechsel, Zahlungsbelege, die Erstattungsauffordeurng von Paypal und die Sendungsverfolgungsnummer.

Das Ersatten der Strafanzeige ist übrigens kostenlos! 

Zweiter Schritt – Kontaktaufname mit Paypal-Support

Sie müssen Paypal unbedingt mitteilen, dass Sie Opfer eines Betrugs geworden sind und auch schon Strafanzeige deswegen gestellt haben. 

Paypal möchte dann die Sendungsverfolgung haben, um den Sendungsweg des Pakets nachvollziehen zu können.

Tipp: nach einer Weile ist eine Sendungsverfolgung online nicht mehr möglich. Machen Sie deshalb einmal vom kompletten Sendungsverlauf einen Screenshot.

Der Sendungsnachweis muss nach Ziffer 4.2.2. der Verkäuferschutzrichtlinie von Paypal folgende Angaben enthalten: Name des Versandunternehmens, Datum, Name und Adresse des Empfängers und Name und Adresse des Versenders.

Wichtig: das Paket muss immer an die Adresse gesendet werden, die vom Käufer bei Paypal hinterlegt wurde! 

Sie kommen mit dem Paypal-Support nicht weiter?

Sind Sie in einer Situation, wo Sie mit dem Paypal-Support nicht weiterkommen, empfiehlt es sich Kontakt mit der Aufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) aufzunehmen. Die Aufsichtsbehörde wacht über Paypal im gesamten EU-Raum.

Hier finden Sie auch das Beschwerdeformular: https://reclamations.apps.cssf.lu/index.html?language=de

Betrug vorbeugen

Um sich vor einem Betrug zu schützen und auch Auseinandersetzungen mit dem Käufer und Paypal zu verhindern, sollten Sie den Artikel genauestens beschrieben. Der Grund dafür ist, dass Sie als Verkäufer keinen Schutz über Paypal genießen. Der Schutz gilt über Paypal nur für Käufer!

Wenn Sie sich das Geld als „Waren und Dienstleistungen“ über Paypal schicken lassen, gilt für sie erst ein Verkäuferschutz. Darum empfehlen wir Ihnen dem Käufer zu sagen, dass er die Überweisung dementsprechend deklarieren soll.

Die Überprüfung der angegebenen Adresse über Google Maps ist auch immer zu empfehlen. Hier können Sie sicherstellen, dass es die angegebene Adresse wirklich gibt und sie in einem Wohngebiet liegt. 

Hier noch einmal: akzeptieren Sie bitte niemals vom Paypal Konto abweichende Adressen!

Fazit

Mit Zahlung mit Paypal versprechen Sicherheit, doch für Verkäufer kann es manchmal schwierig werden, wieder an sein Geld zu kommen. Betrügerische Tätigkeiten im Online-Handel nehmen mehr und mehr zu. Daher ist es am besten Betrüger direkt zu entlarven und die weitere Vertragsverhandlung abzubrechen. Dennoch, Betrüger stellen sich sehr geschickt an und selbst erfahrene Verkäufer haben dann keine Chance den Betrug zu erkennen.

Haben Sie alles versucht und auch die CSSF konnte Ihnen nicht zufriedenstellend weiterhelfen? Melden Sie sich bei uns. Unser erfahrenes Team wird Ihre Ansprüche durchsetzen und den Betrüger in Anspruch nehmen und/ oder sich mit Paypal auseinandersetzen.

Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema: „Paypal und Sofortüberweisung


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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