Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Arbeitsplatz anordnen!
Das Arbeitsgericht Siegburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen darf (Urt. v. 16.12.2020, Az. 4 Ga 18/20). Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles was Sie dazu wissen müssen! Anordnung der Maskenpflicht im Rathaus Der Arbeitnehmer ist als Verwaltungsmitarbeiter im Rathaus beschäftigt. Sein Arbeitgeber ordnete an, dass in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte verpflichtend ist. Daraufhin legte der Mitarbeiter ein Attest […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 15. Januar 2021