Gericht bestätigt: Geld zurück auch ohne Reisewarnung
Die neue Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vom 11. August 2020 (Az. 32 C 2136/20 (18)) wird vielen Reisenden Freude bereiten, denn die Richter haben entschieden, dass bei einer Stornierung wegen Corona der volle Reisepreis vom Veranstalter zurückzuzahlen ist, auch wenn es keine Reisewarnung für das Reiseziel gab! Dafür sei es ausreichend, dass eine gewissen Wahrscheinlichkeit für eine gesundheitsgefährdende Ausbreitung des Sars-Cov-2-Virus im Reisegebiet bestand. Für Reisende deren Reise noch bevorsteht ist die aktuelle Lage weitaus […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 10. September 2020