Über Schadensersatz für Datenschutzverstoß muss der EuGH entscheiden
Ein Anwalt begehrte 500 Euro Schadensersatz für eine Werbe-Mail. Die Klage, die das Amtsgericht Goslar (Urt. v. 27.09.2019, Az. 28 C 7/19) noch als Bagatelle abwies, wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Urt. v. 14 Januar 2021 (Az. BvR 28531/19) anders bewertet. Nun müsste sich der Europäische Gerichtshof in dieser Sache positionieren, um Rechtsklarheit zu schaffen. In diesem Artikel berichten wir über die Klage auf Schadensersatz für einen Datenschutzverstoß. Sachverhalt Ein Anwalt, der ohne Einwilligung an seine […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 22. Februar 2021