Corona-Arbeitsschutzverordnung: Home-Office und weitere Schutzmaßnahmen
Mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung soll die weitere Verbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht vor, dass seitens der Arbeitgeber überall dort die Möglichkeit des Home-Office angeboten werden muss, wo es möglich ist von zuhause zu arbeiten. Zudem wurden Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten beschlossen, bei welchen die Arbeit im Home-Office aufgrund der auszuübenden Tätigkeit nicht umsetzbar ist. Am 27. Januar 2021 soll die Corona-Arbeitsschutzverordnung in Kraft treten und zunächst bis zum 15. März 2021 gelten. […]
- Anthula Daoulis
- 21. Januar 2021