Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO kann rechtsmissbräuchlich sein
Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 29.07.2021 (Az. 4 O 409/20) entschieden, dass einem Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO der Einwand des Rechtsmissbrauchs nach § 242 BGB entgegengehalten werden kann. Die genauen Voraussetzungen für einen Rechtsmissbrauch arbeiteten die zuständigen Richter deutlich heraus. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Sachverhalt In dem Verfahren richtete sich der Kläger gegen vermeintliche und tatsächliche Prämienerhöhungen seiner bei der beklagten Versicherung unterhaltenen privaten […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 20. Oktober 2021