Negativer PCR Test muss vom Arbeitgeber akzeptiert werden
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 10.08.2022 (Az. 5 AZR 154/22) entschieden, dass Arbeitgeber einen negativen PCR-Test akzeptieren müssen, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub aus einem Corona-Risikogebiet zurückgekehrt. Bei Annahmeverzug, wie in diesem Fall, muss der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Vergütung nachzahlen, wenn der Arbeitnehmer das Betriebsgelände nicht betreten durfte. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Ein Arbeitgeber erstellte ein Infektionsschutz und ein Hygienekonzept, das für Arbeitnehmer, […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 17. August 2022