Und immer wieder „Emmely“ – Kippt die Bagatellkündigung?
Nach Ansicht der 1. Kammer des Arbeitsgericht Bonn darf ein Mitarbeiter Arbeitgebereigentum von geringem Wert verschenken, ohne dass er dafür gekündigt werden kann. Konkret ging es um den Betriebsratsvorsitzenden eines Unternehmens, für das dieser seit mehr als 30 Jahren tätig ist. Ein ehemaliger Mitarbeiter bat einen seiner früheren Kollegen darum ihm drei Schrauben im Wert von insgesamt 28 Cent zu schenken. Der Kollege war jedoch nicht bereit seinen Arbeitsplatz aufs Spiel zu setzen und weigerte […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 27. Oktober 2010