Kündigung eines Hornisten wegen Verkleinerung des Orchesters
Kündigt der Arbeitgeber einem Orchestermusiker, weil er das Orchester verkleinern will, so können die Arbeitsgerichte diese Entscheidung nicht auf ihre künstlerische Zweckmäßigkeit hin überprüfen. So die Entscheidung des Bundesarbeitsgericht, vom 27. Januar 2011, (Az. 2 AZR 9/10). „Der Kläger ist Hornist. Er war seit dem Jahr 1991 als Orchestermusiker bei der Beklagten beschäftigt. Nachdem der Freistaat Thüringen mitgeteilt hatte, er wolle die bisher gewährten Zuwendungen erheblich kürzen, entschloss sich die Beklagte, das Orchester – ua. […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 30. Januar 2011