Feiertage, des einen Freud, des andern Leid
Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst. So entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17. August 2011, Az.: 10 AZR 347/10 zu Lasten eines Arbeitnehmers aus Sachsen-Anhalt. „Der Kläger ist als Anlagenfahrer/Monteur im Schichtdienst für die Beklagte in Sachsen-Anhalt tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung. Nach § 10 Abs. 1 Buchst. d TV-V erhält der Arbeitnehmer für Feiertagsarbeit […]
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 7. September 2011