Widerrufsjoker: Verbraucher müssen bei fehlender Aufklärung nicht zahlen!
Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt die Rechte der Verbraucher erneut. Versäumt es ein Unternehmer, den Verbraucher über sein gesetzliches Widerrufsrecht zu unterrichten, und widerruft der Verbraucher dann den Vertrag, muss er selbst dann nicht zahlen, wenn die vertragliche Leistung bereits erbracht worden ist. Auf unserem Blog erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Thema! Der Rechtsstreit Einige Käufer kauften in Autohäusern Fahrzeuge, die sie zum Großteil durch sogenannte „Auto-Banken“ wie etwa die VW-Bank […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 24. Juli 2023