BGH: Zwei Wochen Trauer genügen!
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22. April 2010 (Az. I ZR 29/09) entscheiden, dass eine auf dem Postweg erfolgte Werbung für Grabmale zwei Wochen nach dem Todesfall nicht mehr wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen verboten werden kann.
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 23. April 2010