Mahntätigkeit der GWE GmbH wettbewerbswidrig
Auch wenn das Vorgehen der Gewerbeauskunft-Zentrale (GWE GmbH) mittlerweile weitestgehend bekannt sein sollte, kommt es nahezu täglich vor, dass Jungunternehmer im Rahmen der Gründung des Unternehmens, meistens unbemerkt, das als Formular aufgebaute Vertragsangebot der GWE GmbH annehmen, weil sie meinen, es handele sich um eine Auskunft gegenüber dem Handelsregister, die zu erteilen ist. Regelmäßig erst dann, wenn anschließend eine Rechnung ins Unternehmen flattert wird bemerkt, dass man einen Vertrag abgeschlossen haben soll, der dann über […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 15. Januar 2013