Versteckte Preisangaben sind irreführend!
Die Wettbewerbszentrale klagte gegen eine Autohändlerin, die online ein Fahrzeug zu einem Preis von 12.490 Euro anbot. Erst hinter seitenlanger Werbung kamen Details, wie sich der Preis zusammensetzt. Diese Werbung sei irreführend, so die Wettbewerbszentrale. Das OLG Köln (Urt. v. 05.04.2019 – 6 U 179/18) gab ihr Recht. Was ist irrführende Werbung? Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) soll, wie der Name schon verrät, einen unfairen Wettbewerb zwischen Marktteilnehmern verhindern und sanktionieren. Unlauter handelt nach […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 1. Juli 2019