Think und tick different: Apple gegen Swatch
Apple ging im Rahmen eines Widerspruchs und anschließend einer Beschwerde gegen Swatch vor, weil das Unternehmen den zugegebenermaßen doch sehr ähnlichen Slogan „Tick different“ zu Apples „Think different“ für seine Werbung verwendete. Doch das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen (Schweiz) wies die Beschwerde ab (Abteilung II – B-5334/2016). Wie begründete das Gericht seine Entscheidung? Das Gericht warf Apple vor, nicht glaubhaft nachweisen zu können, dass der Konzern nach seiner großen Werbekampagne von 1997-2002 mit dem Slogan […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 5. April 2019