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Schufa & Co. sammeln Handyvertragsdaten ohne Einwilligung

Guido Kluck, LL.M. | 21. Januar 2022

Achtung: Die Auskunfteien wie Schufa & Co. sammeln Handyvertragsdaten, ohne dafür eine Einwilligung bekommen zu haben! 

Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

DSGVO-Verstoß

Verbraucherschützer schlagen Alarm, da Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa laut einem Medienbericht die Vertragsdaten von „mutmaßlich Millionen“ deutscher Mobilfunkkunden sammeln, ohne dass dafür eine Einwilligung vorliegt.

Welche Daten sollen gesammelt worden sein?

Bei den Daten handele es sich um seit 2018 gesammelte Angaben zum Vertragsabschluss, zur Vertragsdauer und einem Vertragswechsel. Verbindungsdaten sind aber anscheinend nicht betroffen. Die deutschen Datenschützer vertreten die Ansicht, dass Auskunfteien solche Daten nur verarbeiten dürfen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen vorliegt.

Wie kommt es zu einem negativen Schufa-Eintrag?

Negative Einträge gehen bei der Schufa schnell. Eine unbezahlte Handyrechnung und schon hat man einen negativen Eintrag, weswegen dem Betroffenen ein Kredit bei der Bank verwehrt ist. Auch auf dem Wohnungsmarkt muss man beim Anmieten einer Wohnung immer eine sogenannte SCHUFA-Bönitäts-Auskunft abgeben und hat man dort einen negativen Eintrag, wird man wohl kaum eine Wohnung erhalten. 

„Schufa-Scores“

Auch die sogenannten „Schufa-Scores“ sind undurchsichtig, vor allem bezüglich ihrer Berechnungsgrundlage. Dieses umstrittene Scoring wird auch dadurch betrieben, dass die Handyvertragsdaten abgeschöpft werden.

Nach eigenen Angaben berechnet die Schufa die sogenannte Scorewerte bezüglich des Verbrauchers auf Grundlage der gespeicherten Daten. Das können z.B. Informationen über den Verbraucher sein, ob er in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen ist, oder ob er aktuell laufende Kreditverpflichtungen o.ä. hat.

Sind diese aber schlichtweg falsch oder wurden unrechtmäßig erfasst, kann ein Scorewert für den Verbraucher erstellt werden, der nicht seiner wahren Kreditwürdigkeit entspricht. Fragt z.B. ein Verbraucher, ohne vorher zu seiner Hausbank zu gehen, über ein Vergleichsportal einen Kredit an, so werden seine Daten unter Umständen für insgesamt 15-20 Kredite verarbeitet. Das lässt seinen „Schufa-Score“ sinken und gefährdet letztendlich auch einen möglichen Kredit bei der Hausbank.

Fazit 

Die Berechnung des sogenannten Scorewertes wird Ihnen aber auf Anfrage nicht mitgeteilt werden. Dieses gilt als Geschäftsgeheimnisse und muss nicht offengelegt werden (BGH, Urteil vom 28.01.2014 – VI ZR 156/ 13). Das ist auch auf europarechtlicher Ebene äußerst umstritten. 

Das ist im Sinne des persönlichen Datenschutzes und der unternehmerischen Transparenz sehr fragwürdig. Zudem zählen in das Scoring u.a. wenig ausschlaggebende Faktoren wie Wohnadresse und Umzugshäufigkeit mit ein, bonitätsrelevante Einkommens- und Vermögensverhältnisse erfasst die Schufa mit ihrem Scoring jedoch nicht. Daher befasst sich der EuGH nun mit der Frage, ob und wie die Verarbeitung von Scoring-Daten und deren Weitergabe mit der DSGVO vereinbar ist. 

Für die Schufa ist der Handel mit personenbezogenen Daten ein lukratives Geschäftsmodell. Sie ist eine Auskunftei der Privatwirtschaft und kann Zweifeln bezüglich der Intransparanz der Scorewertberechnung nichts entgegenhalten. Ihre Sonderstellung in Bezug auf die EU-DSGVO, sowie auf das BDSG wirft Fragen auf. Der Scorewert kann das Persönlichkeitsrecht des Menschen gem. Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG bzw. sein Recht aus Art. 12 I GG verletzen, wenn er den unrichtigen Eindruck vermittelt, dass die betreffende Person kreditunwürdig sei.

Sie haben Probleme mit der Schufa und wissen nicht wie Sie dagegen vorgehen können? Melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gern und stehen schnell und unkompliziert zur Seite.

Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte gegenüber der Schufa, z.B. bei der Geltendmachung, dass das Berechnungsergebnis des Scorewertes unzutreffend, unrichtig oder einredebehaftet ist, rechtswidrige/ unrichtige Daten erhoben wurden oder, dass es schlicht und einfach an der sachlichen Grundlage für die Scorewertberechnung fehlt. 

Sollte Ihnen wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO oder gegen das BDSG ein Schaden entstanden sein, so unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihres materiellen oder immateriellen Schadensersatzanspruches.


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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