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Update: Kunden erhalten Rückerstattungsansprüche gegen ihre private Krankenversicherung

Guido Kluck, LL.M. | 26. Februar 2021

Wir berichten kürzlich in unserem Beitrag  „Geld zurück von der privaten Krankenversicherung: so geht‘s“, dass die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen oftmals illegal sind und Kunden zu viel gezahlte Beiträge zurückerstattet bekommen müssen. 

Nun gibt es ein Update zu diesem Thema!

In der letzen Zeit konnten wir in Erfahrung bringen, dass Versicherungen nun plötzlich an ihre Kunden herantreten und irreführende Schreiben zustellen. Dahinter steckt eine Masche! Die privaten Krankenversicherungen wollten den Kunden einreden, dass die Rückforderungsansprüche nicht bestünden.

Warum sind die Beitragserhöhungen illegal?

In den letzten Jahren haben viele Versicherungen ihre Beiträge erhöht, ohne diese ausreichend zu begründen. Das ist illegal! Damit eine Beitragserhöhung wirksam ist, ist sie gem. § 203 Abs. 5 VVG ausführlich zu begründen. Damit der Versicherungsnehmer die rechtlichen Voraussetzungen, mit denen der Versicherer die Prämienanpassung begründet, in hinreichendem Maße nachvollziehen kann, ist es erforderlich, in der Mitteilung gem. § 203 Abs. 5 VVG die Rechnungsgrundlage zu nennen, deren Veränderung die Prämienanpassung ausgelöst hat.

Rechtstipp: Die begründen müssen nicht eine genaue mathematische Berechnung enthalten, aber zumindest im groben Ausführungen dazu machen, wieso es zu einer Beitragserhöhung kommt.

Was kann als Rechtsgrundlage für eine Beitragserhöhung statthaft sein?

Die Erreichung eines Schwellenwertes könnte die Beitragserhöhungen rechtlich rechtfertigen. Versicherungen dürfen die Beiträge zur Privaten Krankenversicherung aber nur dann erhöhen, wenn sie nachweisen können, dass die Krankheitskosten oder die Lebenserwartung der jeweiligen Versicherten steigen werden.

Rechtstipp: Versicherer müssen sich an die gesetzliche Schwellenwerte halten und dafür müssten die Krankheitskosten um mehr als 10% über den kalkulierbaren Ausgaben gestiegen sein. Bei einer kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit müsste ein Schwellenwert von 5% überschritten sein (§§ 203 Abs. 2 VVG, 155 Abs. 3 VVG)

Versicherungen zur Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge verurteilt 

Es sind mittlerweile schon renommierte Versicherungen zum Begleichen von Rückerstattungsansprüchen für bestimmte Beitragsjahre verurteilt worden! Und auch der BGH gab den Klägern teilweise Recht und stellte klar, dass der Konzern seinen Begründungsverpflichtungen nicht richtig nachgekommen sei.

Fazit

Die Rechtslage ist für Kunden hier eindeutig. Sie bekommen ihre zu viel bezahlten Beiträge zurückerstattet, wenn die Beitragserhöhungen rechtswidrig ergingen. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch problemlos die Deckung des Rechtsstreits.

Unzulässig sind nur pauschale, floskelhafte Begründungen, ohne jede Nachvollziehbarkeit sind und bleiben rechtswidrig!

Aber nun noch kurz zu den oben kurz angerissenen Schreiben der privaten Krankenversicherungen: einige private Krankenkassen verschicken an Kunden Schreiben, wo sie über das neue Urteil des BGH berichten. Jedoch ist das Schreiben verwirrend formuliert, so dass ein Laie die Rechtslage komplett falsch verstehen würde. Eine private Krankenversicheurng schrieb zB.: „Bitte beachten Sie, dass wir die von uns bislang mitgeteilten Begründungen für wirksam halten.“ Man könnte verstehen, dass die Rechtsauffassung der Krankenversicherung rechtlich bindend ist oder sogar so vom Gericht bestätigt wurde. Dem ist aber keineswegs so! 

Aber: Die vergangenen Beitragserhöhungen bleiben rechtswidrig und unwirksam und können nach wie vor zurückgefordert werden!

Sie haben natürlich einen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel bezahlten bei Beitrags, sowie der Zinsen. Damit könnten Ihnen mehrere tausend Euro zustehen! War die Beitragserhöhung unwirksam, müssen Sie auch für die Zukunft nur den ursprünglich vereinbarten Versicherungsbeitrag zahlen. So profitieren Sie von weiteren monatlichen Ersparnissen.

Übrigens: Für den bereicherungsrechtlichen Rückerstattungsanspruch des Versicherten im Fall einer unzureichend begründeten Prämienanpassung gilt die dreijährige Verjährungsfrist gem. § 195 BGB. Die Verjährung beginnt zu dem Zeitpunkt zu laufen, in dem dem Versicherungsnehmer die Mitteilung über die Prämienanpassung zugegangen ist. Außerdem steht dem Versicherten auch bei formellen Begründungsmängeln i.S.d. § 203 Abs. 5 VVG ein bereicherungsrechtlicher Rückerstattungsanspruch wegen überzahlter Prämie in Höhe des Prämienerhöhungsbetrags zu.

Bei der Geltendmachung Ihres Rückzahlungsanspruchs stehen wir Ihnen jederzeit schnell und unkompliziert zur Seite. Unser erfahrenes Team berät Sie gerne bei der Geltendmachung ihrer Rechte. Melden Sie sich bei uns! 


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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