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Die überraschende Deaktivierung eines Social-Media-Kontos trifft viele Nutzer und Unternehmen existenziell: plötzlich kein Zugriff mehr auf Kontakte, Inhalte und Kommunikation. Das Oberlandesgericht Celle hat mit seinem Urteil vom 21. August 2025 (Az.: 5 U 271/23) klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Plattform wie Facebook ein Nutzerkonto ohne vorherige Abmahnung oder konkrete Warnung dauerhaft löschen darf. Die Entscheidung schützt Nutzer davor, ohne klare Vorgaben für ihr künftiges Verhalten sanktioniert zu werden, und stellt zugleich Anforderungen an die Kommunikationspraxis von Anbietern sozialer Netzwerke. Lesen Sie hier den vollständigen Sachverhalt, die gerichtliche Begründung, die praktischen Konsequenzen für Unternehmen und Verbraucher und konkrete Handlungsempfehlungen zur Vorbeugung und Reaktion auf Kontosperrungen.
Der Kläger unterhielt seit 2010 ein privates Nutzerkonto auf der Plattform der Beklagten. Während der Corona-Pandemie postete er mehrere Beiträge, in denen er Videos eingebettet hatte, die sich kritisch mit Coronaimpfstoffen auseinandersetzten. Die Beklagte entfernte diese Beiträge und schränkte zeitweise die Nutzung des Kontos ein. Am 29.11.2021 erhielt der Kläger schließlich die Mitteilung, dass sein Konto gesperrt worden sei; die Beklagte begründete die Sperre damit, dass der Kläger gegen ihre Gemeinschaftsstandards verstoßen habe. Vor der Kontodeaktivierung war der Kläger nicht über eine beabsichtigte Sperre informiert worden; seinem Widerspruch folgte lediglich eine standardisierte Bestätigung, dass eine Überprüfung beantragt sei.
Die zum Zeitpunkt der Sperrung geltenden Nutzungsbedingungen der Beklagten (Stand 2018) sahen keine Informationspflicht über eine beabsichtigte Sperre oder Kontodeaktivierung vor; eine Änderung der Nutzungsbedingungen mit entsprechenden Regelungen erfolgte erst am 26.07.2022. Der Kläger erhob Klage und forderte die Reaktivierung seines Profils auf der Plattform sowie die Löschung interner Sperrvermerke und die Zurücksetzung eines Zählers, der Verstöße erfasst. Er verlangte außerdem die Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
Das Landgericht Verden gab dem Antrag auf Reaktivierung des Profils statt, wies die weiteren Anträge jedoch ab. In der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Celle führte der Kläger seine weitergehenden Anträge fort; das OLG verwarf die Berufung des Klägers als unzulässig und wies zugleich die Berufung der Beklagten zurück. Im Tenor heißt es, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts sei als unzulässig zu verwerfen, die Berufung der Beklagten sei zurückzuweisen; die Kosten des Berufungsverfahrens wurden zwischen Kläger und Beklagter aufgeteilt. Die Entscheidung wurde am 21.08.2025 verkündet (Az.: 5 U 271/23).
Im Kern musste das Gericht mehrere Rechtsfragen beantworten, die sich aus dem Zusammenspiel von Vertragsrecht, den Nutzungsbedingungen der Plattform und prozessualen Vorgaben ergaben. Erstens: Trägt die Plattform die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt? Zweitens: Reicht eine pauschale Mitteilung über Verstöße gegen Community Standards aus, um eine vorherige form- und inhaltsgerechte Warnung zu ersetzen? Drittens: Unter welchen Voraussetzungen kann eine Abmahnung oder eine Abhilfefrist entbehrlich sein? Viertens: Welche prozessualen Anforderungen sind an eine Berufungsbegründung zu stellen, wenn das erstinstanzliche Urteil auf mehreren selbstständigen Begründungen beruht?
Die Entscheidung des OLG Celle beruhte auf der Auslegung der damals geltenden Nutzungsbedingungen der Beklagten (Stand 2018), der Anwendung prozessualer Regeln (insbesondere § 520 Abs. 3 ZPO und § 308 Abs. 1 S. 1 ZPO) sowie auf etablierten Grundsätzen zur Darlegungs- und Beweislast bei außerordentlichen Kündigungen.
Das OLG stellte fest, dass die Berufung des Klägers formell unzulässig sei, weil seine Berufungsbegründung nicht den Anforderungen des § 520 Abs. 3 Nr. 2 und 3 ZPO entsprach. In der Sache erkannte das Oberlandesgericht jedoch, dass die Beklagte die fristlose Kündigung des Nutzerkontos nicht hinreichend begründet hatte. Entscheidend ist die Feststellung, dass eine fristlose Kündigung eines Nutzerkontos, die auf wiederholten Verstößen des Nutzers gegen Gemeinschaftsstandards beruht, im Regelfall voraussetzt, dass der Nutzer im Rahmen früherer Vorfälle konkret und nachvollziehbar darüber informiert worden ist, aus welchen Gründen seine jeweiligen Posts gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen.
Die Beklagte konnte nicht darlegen, dass sie dem Kläger dieser Konkretisierungspflicht genüge getan hat. Die von ihr übermittelten Mitteilungen an den Kläger enthielten lediglich allgemeine Formulierungen wie „Your comment goes against our Community Standards on misinformation that could cause physical harm“ oder „We confirmed your comment didnt follow the Community Standards.“ Solche pauschalen Hinweise genügten nicht, so das OLG: Ohne präzise Begründung – also ohne Angabe, welcher konkrete Post, welcher konkrete Inhalt und inwiefern genau gegen welche konkrete Regel verstoßen habe – könne der Nutzer sein künftiges Verhalten nicht verlässlich anpassen.
Die Beklagte hatte argumentiert, die Entfernung früherer Beiträge und vorübergehende Einschränkungen hätten als Warnung genügt und zeigten, dass mildere Mittel nicht wirkten; der Kläger sei damit als „unbelehrbar“ anzusehen, sodass eine Abmahnung entbehrlich gewesen sei. Das Gericht verwies diese Argumentation als unzureichend: Ein milderes Instrument ist nur dann geeignet, eine Abmahnung zu ersetzen, wenn der Nutzer durch die Reaktion der Plattform nachvollziehen kann, worin konkret der Verstoß besteht. Ohne diese Konkretisierung fehle die notwendige Grundlage, um das Fehlverhalten zu erkennen und zu ändern.
Folgerichtig war die fristlose Kündigung unwirksam und die Reaktivierung des Profils geboten. Die darüber hinausgehenden Ansprüche des Klägers auf Löschung interner Sperrvermerke und Zurücksetzung des Verstoßzählers scheiterten jedoch an prozessualen Mängeln seiner Berufung; der Kläger hatte nicht alle tragenden Begründungen des erstinstanzlichen Urteils substantiiert angegriffen, sodass seine Berufung insoweit unzulässig war.
In seinem Urteil wies das OLG zugleich darauf hin, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes bei der Plattform liegt. Nur wenn die Beklagte umfassend und konkret darlegt, welche konkreten Beiträge aus welchen Gründen die Gemeinschaftsstandards verletzt hätten, kann eine fristlose Kündigung rechtlich haltbar sein. Diese Last ist nicht dadurch erfüllt, dass die Plattform mehrere Beiträge löscht oder allgemein auf Verstöße verweist.
Wesentlich ist für die praktische Bedeutung der Entscheidung auch die prozessuale Lehre: Die Berufung des Klägers wurde aus formalen Gründen teilweise verworfen. Das Landesgericht hatte einzelne Anträge des Klägers mit mehreren, voneinander unabhängigen Traggründen abgelehnt; eine erfolgreiche Berufung hätte eine konkrete und in formaler Hinsicht ausreichende Auseinandersetzung mit jeder dieser tragenden Erwägungen erfordert (§ 520 Abs. 3 ZPO). Der Kläger und seine Prozessbevollmächtigten konnten diese Anforderung nicht hinreichend erfüllen, weshalb deren Berufung unzulässig war.
Die Entscheidung des OLG Celle sendet ein deutliches Signal an Betreiber sozialer Netzwerke: Pauschale Mitteilungen über Verstöße genügen nicht, wenn daraus später eine Kündigung ohne Abmahnung abgeleitet werden soll. Unternehmen müssen ihre internen Prozesse in zwei Bereichen anpassen: Erstens in der Kommunikation gegenüber betroffenen Nutzern, zweitens in der Dokumentation der internen Bewertungs- und Sanktionsentscheidungen.
Kommunikation: Plattformen sollten sicherstellen, dass jede Beanstandung von Inhalten eine hinreichend konkrete und nachvollziehbare Erläuterung enthält. Das bedeutet, dass die Mitteilung an den Nutzer exakt benennt, welcher Beitrag beanstandet wird, welchen Teil des Inhalts die Plattform für problematisch hält und auf welche konkrete Regel innerhalb der Community Standards sich die Beanstandung stützt. Nur so wird der Nutzer in die Lage versetzt, sein Verhalten zu erklären oder anzupassen. Solche maßgeschneiderten Hinweise erhöhen zwar den operativen Aufwand, reduzieren aber das Risiko, dass spätere Sanktionen – insbesondere eine fristlose Kontokündigung – gerichtlich angreifbar sind.
Dokumentation: Plattformbetreiber müssen die internen Entscheidungen, Moderationsschritte, die verwendeten Kriterien und die inhaltliche Begründung systematisch dokumentieren. Diese Dokumentation ist nicht nur ein Mittel zur Qualitätssicherung, sondern auch ein Beweismittel für den Fall rechtlicher Auseinandersetzungen: Wer kündigt, muss darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass ein wichtiger Grund vorlag. Fehlt eine nachvollziehbare Dokumentation, ist die Erfolgsaussicht einer fristlosen Kündigung geschwächt.
Operationalisierung: Für standardisierte Moderationsentscheidungen sind Vorlagen denkbar, die jedoch stets Freitextfelder für die konkrete Begründung enthalten sollten. Automatisierte Prozesse müssen so gestaltet werden, dass eine konkrete menschliche Prüfung möglich ist und die Benachrichtigung an den Nutzer nicht nur eine automatisierte pauschale Formulierung übermittelt. Plattformen, die weiterhin auf rein standardisierte, pauschale Hinweise setzen, laufen Gefahr, dass ihre Sanktionsentscheidungen vor deutschen Gerichten als rechtswidrig bewertet werden.
Die Entscheidung stärkt die Position von Nutzern, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Solo-Selbständigen, die auf die Verfügbarkeit ihrer Social-Media-Präsenzen angewiesen sind. Aus Sicht der Betroffenen lassen sich mehrere praktische Lehren ziehen.
Erstens: Sorgfältige Dokumentation sofort nach einer Maßnahme. Sobald ein Beitrag gelöscht, kommentiert oder eine Nutzung eingeschränkt wird, sollten Sie das genaue Anschreiben der Plattform sichern: Screenshots, Datum- und Zeitstempel, der exakte Wortlaut der Nachricht und die Verweise auf die angeblich verletzten Community-Standards. Diese Dokumentation ist zentral, um später nachzuweisen, ob und in welchem Umfang die Plattform eine konkrete Begründung geliefert hat.
Zweitens: Fordern Sie eine konkrete Begründung ein. Wenn die Benachrichtigung pauschal ist, antworten Sie an die Plattform mit einer Aufforderung zur Konkretisierung: Welcher Beitrag, welche Aussage und welche konkrete Regel ist betroffen? Fordern Sie, dass die Plattform genau erklärt, worin der Verstoß gesehen wird. Eine solche Aufforderung ist nicht nur sinnvoll, um Ihr Verhalten anzupassen, sondern stärkt im Streitfall Ihre Position.
Drittens: Keine voreiligen Löschungen eigener Inhalte ohne Beweissicherung. Löschen oder verändern Sie Inhalte nicht, bevor Sie Beweismaterial gesichert haben. Im Streitfall brauchen Sie die Originalinhalte als Beleg für Ihre Verteidigung und für die historische Rekonstruktion der Auseinandersetzung.
Viertens: Exportieren Sie regelmäßig Ihre Daten. Viele Plattformen bieten eine Exportfunktion an; eine lokale Sicherung Ihrer relevanten Inhalte kann im Fall einer Sperre die Grundlage für die Wiederherstellung Ihres digitalen Auftritts bilden.
Fünftens: Verwenden Sie die Kommunikationskanäle der Plattform formal und nachweisbar. Widersprüche und Anfragen sollten, wenn möglich, schriftlich (per E-Mail oder innerhalb der Kommunikationsschnittstelle der Plattform) gestellt werden, damit ein gerichtsfestes Protokoll der Kommunikation entsteht.
Der Ausgang des Verfahrens zeigt eindrücklich, dass materiellrechtlich begründete Ansprüche in der Praxis an prozessualen Anforderungen scheitern können. Der Kläger konnte zwar die Reaktivierung seines Profils durchsetzen, seine weitergehenden Begehren auf Löschung interner Sperrvermerke und Zurücksetzung des Verstoßzählers scheiterten jedoch, weil seine Berufungsbegründung formell nicht ausreichte. Das Landgericht hatte diese Anträge aus mehreren unabhängigen Gründen abgelehnt; eine erfolgreiche Berufung hätte deshalb jeden einzelnen dieser Gründe gezielt angreifen müssen. Die Berufung blieb mangels hinreichender Auseinandersetzung mit allen tragenden Erwägungen unzulässig.
Die Lehre für Betroffene und für beratende Personen ist eindeutig: Wer ein erstinstanzliches Urteil angreift, muss die tragenden Erwägungen der Vorinstanz identifizieren und in der Berufungsbegründung jede dieser Erwägungen konkret und nachvollziehbar angreifen. Pauschale Rügen genügen nicht. Diese prozessuale Akribie ist entscheidend, um in der Berufungsinstanz nicht bereits am formalen Vorbringen zu scheitern.
Wenn Ihr Konto gesperrt wurde, haben Sie Handlungsspielraum, den Sie diszipliniert ausnutzen sollten. Dokumentieren Sie die Benachrichtigung in vollem Wortlaut. Fertigen Sie Screenshots an und speichern Sie die Nachrichten mit Zeitstempel. Fordern Sie umgehend eine konkrete Begründung für die Beanstandung. Antworten Sie formell und nachweisbar auf die Benachrichtigung. Sichern Sie Ihre Inhalte durch Datenexporte, falls möglich. Ziehen Sie in Erwägung, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ehe Sie formale Rechtsbehelfe einlegen; eine korrekte, vollständige Berufungsbegründung ist für den Erfolg entscheidend.
Müssen soziale Netzwerke eine Abmahnung aussprechen, bevor sie ein Konto fristlos kündigen? Grundsätzlich ja: Nach den vorgelegten Nutzungsbedingungen und der Rechtsprechung ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung nur in Ausnahmefällen gerechtfertigt. Eine solche Ausnahme liegt nur vor, wenn die Abmahnung offensichtlich sinnlos wäre, weil der Nutzer bereits konkret über sein Fehlverhalten aufgeklärt worden ist. Diese konkrete Aufklärung setzt jedoch eine nachvollziehbare und spezifische Erläuterung voraus; pauschale Hinweise genügen nicht.
Reicht eine pauschale Mitteilung über Verstöße gegen Community Standards als Warnung? Nein. Das OLG Celle hat klargestellt, dass pauschale Hinweise wie „Verstoß gegen Community Standards“ nicht ausreichen, da sie dem Nutzer nicht hinreichend deutlich machen, welches Verhalten konkret problematisch ist. Eine wirksame Warnung muss konkret benennen, welcher Beitrag in welcher Hinsicht gegen welche Regel verstoßen soll.
Kann ich die Löschung interner Sperrvermerke und die Zurücksetzung von Verstoßzählern gerichtlich durchsetzen? Theoretisch ja, aber praktisch hängt der Erfolg sowohl von der materiellen Begründung als auch von der prozessualen Richtigkeit des Vorbringens ab. Das vorliegende Verfahren zeigt, dass prozessuale Mängel (unzureichende Berufungsbegründung) die Durchsetzung solcher Ansprüche verhindern können.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle (Urt. v. 21.08.2025, Az.: 5 U 271/23) stellt einen wichtigen Schutz für Nutzer sozialer Netzwerke dar: Plattformen können nicht ohne weiteres ein Konto fristlos kündigen, weil sie zuvor Beiträge entfernt oder temporäre Einschränkungen vorgenommen haben. Vielmehr ist in der Regel eine konkrete, nachvollziehbare Erläuterung der beanstandeten Verstöße erforderlich, damit der Nutzer die Chance hat, sein Verhalten zukünftig anzupassen. Gleichzeitig erinnert der Fall daran, dass prozessuale Anforderungen ernst zu nehmen sind: Wer seine Rechte durchsetzen will, muss nicht nur materiell-rechtlich argumentieren, sondern auch prozessual präzise vorgehen.
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Hinweis: Diese Ausführungen beruhen ausschließlich auf den Informationen und dem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 21.08.2025 (Az.: 5 U 271/23) sowie den im Entscheidungswortlaut enthaltenen prozessualen Hinweisen. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung, können aber als fundierte Orientierung für betroffene Nutzer und Unternehmen dienen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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