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Wann muss man die Corona-Soforthilfe zurückzahlen?

Guido Kluck, LL.M. | 22. März 2023

Wann man die Corona-Soforthilfe zurückzahlen muss, ist eine ganz wesentliche Frage für alle Empfänger. Mitte März wird das OVG NRW drei Verfahren zu dieser Frage entscheiden. 

Wir fassen für Sie das Wichtigste auf unserem Blog zusammen! 

Entscheidungen des OVG NRW erwartet

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen wird Mitte März in drei Verfahren über die Rückforderung von Corona-Soforthilfen verhandeln. Anschließend soll in allen drei Verfahren jeweils ein Urteil ergehen. Die Entscheidungen sollen wesentliche Streitfragen zur Rückforderung der sogenannten Corona-Soforthilfen durch das Land NRW klären. Insbesondere wann die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt werden muss. Vielen Selbstständigen war zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht ersichtlich, dass die Hilfe mit einer Rückzahlung verbunden sein könnte. Denn diese Bedingung wurde teils erst später per Gesetz eingeführt. Dies gilt auch für die Voraussetzung, dass Antragstellende einen Liquiditätsengpass nachweisen müssen, um Corona-Hilfen zu erhalten. Das wurde ebenfalls erst im Nachhinein bestimmt. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Die Soforthilfe – Voraussetzungen 

Die Corona-Soforthilfe war zu Beginn der Pandemie (27. März – 31. Mai 2020) unkompliziert zu beantragen. Die Auszahlung erfolgte auch problemlos. Ausgezahlt wurden je nach Berechnungsgrundlage 9.000 – 25.000 Euro. Voraussetzung für die Soforthilfe war, dass man vor der Pandemie keine Liquiditätsprobleme hatte. Außerdem wurde der Begünstigte darauf hingewiesen, dass die Soforthilfe Zweckgebunden ist, keine Aufrechnung erfolgen darf und, dass die Hilfe zurückzuzahlen ist. Nordrhein-Westfalen startete bereits Anfang Juli 2020 das Rückmelde- und Rückzahlungsverfahren. Das Land sendete E-Mails und Bescheide mit der Aufforderung den tatsächlichen Förderbedarf und Liquiditätsengpass zu berechnen und zu melden. Der überschießende Betrag ist dementsprechend zurückzuzahlen.

Zweckgebundenheit der Hilfsmittel 

Die Verwendung der ausgezahlten Corona-Soforthilfe ist zweckgebunden. In Fällen, in denen die Begünstigten die Hilfen anderweitig einsetzten oder sogar mit betrügerischer Absicht ausnutzten, laufen zahlreiche Ermittlungs- und Gerichtsverfahren. Natürlich wurden auch schon Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Raum steht bei solchen Fällen immer der Vorwurf des Subventionsbetrugs. Dieser wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft

Pandemiebedingte Umsatzeinbußen ausschlaggebend

Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens könnten die Hilfeempfänger aufgrund der Formulierungen auf den Antragsformularen davon ausgehen, dass die jeweiligen pandemiebedingten Umsatzausfälle für den Erhalt und das Behaltendürfen der Geldleistungen ausschlaggebend sein sollten.

NRW stellte nur auf Liquiditätsengpass ab 

Das Land stellte jedoch bei Erlass der Schlussbescheide nur auf das Vorliegen eines Liquiditätsengpasses ab. Dies sei  nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtsfehlerhaft. Das VG Düsseldorf hatte die Schlussbescheide in erster Instanz daher aufgehoben.

Rechtstipp: Die Rechtsfehlerhaftigkeit entspringt der Abweichung der tatsächlichen Handhabung von der vorliegenden maßgeblichen Förderpraxis.

Geld, dass der Staatskasse fehlt 

Für das Land NRW geht es um sehr viel Geld. Nach Angaben des Landes war das Soforthilfeprogramm zusammen mit Bundesmitteln das größte Förderprogramm in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Von März bis Mai 2020 wurden rund 430.000 Anträge bewilligt und Finanzmittel in Höhe von 4,5 Milliarden Euro an Freiberufler, Solo-Selbständige und Unternehmen ausgezahlt. Gegen die Schlussbescheide sind rund 2.500 Klagen eingegangen. Die Entscheidungen des OVG NRW im März werden als Vorbild für die vielen weiteren bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren mit Spannung erwartet.

In diesen Fällen muss Corona-Hilfe zurückgezahlt werden:

  • wenn dem Unternehmen oder Selbstständigen nicht so viel Geld gefehlt hat wie ursprünglich angenommen oder
  • wenn die Voraussetzungen, unter denen der Antrag gestellt werden durfte, gar nicht gegeben waren oder
  • wenn bei der Auszahlung Fehler passiert sind und zum Beispiel mehr Geld ausgezahlt als beantragt wurde

Fazit 

Liegt bei Ihnen eine Überkompensation vor? Haben Sie mehr Geld erhalten, als benötigt? Das Land stellt auf Ihre Liquidität ab. Jedoch können viele Rückforderungsbescheide rechtsfehlerhaft sein, wenn die Antragsformulare und die Rückforderungsbescheide inhaltlich nicht übereinstimmen. Ist eine Rückerstattungspflicht missverständlich formuliert, können Sie sich mit starken Erfolgsaussichten gegen eine Rückzahlungsaufforderung wehren. 

Rechtstipp: Es müsste aus dem Bescheid auch deutlich hervorgehen, auf welchen Parametern die Rückzahlungshöhe berechnet wird. Lassen Sie bei Rechtsunsicherheiten Ihre Zahlungsaufforderung von einem Rechtsanwalt überprüfen. 

Da noch viele weitere Klagen bei den Gerichten anhängig sind, erwarten wir in naher Zukunft weiterer solcher Urteile, über die wir wie immer auf unserem Blog berichten werden. 

Sie haben Fragen zum Thema Corona-Soforthilfen? Sie haben einen Rückforderungsbescheid erhalten und benötigen rechtliche Beratung? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern. 

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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