Abmahnung aktuell: Die Superbullen
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In einer Welt, in der Künstliche Intelligenz immer mehr an Bedeutung gewinnt, stellt sich die Frage: Wie navigiert man durch die rechtlichen Gewässer des Urheberrechts? Nun, genau das wurde kürzlich vor dem Landgericht Hamburg angesprochen. An einem denkwürdigen Tag des Jahres 2024, genauer gesagt am 27. September, bahnte das Gericht einen mutigen neuen Weg.
Der Fall, der die Wellen schlug, drehte sich um Robert Kneschke, einen Fotografen, der sich gegen den gemeinnützigen Verein LAION wehrte. LAION hatte einen enormen Datensatz bereitgestellt, bestehend aus rund 6 Milliarden Bild-Text-Paaren, darunter auch eines von Kneschkes Bildern. Kneschkes Argument war klar: Diese Nutzung verletze seine Urheberrechte. Aber das Gericht hatte eine erfrischend neue Sichtweise.
Was das Gericht entschied, war von revolutionärer Bedeutung. Es stellte klar, dass das Vervielfältigen der Bilder, einschließlich Kneschkes, durch eine spezielle Regelung – den § 60d des Urheberrechtsgesetzes – erlaubt war. Warum? Weil es um wissenschaftliche Zwecke ging. Also, wenn Sie sich vorstellen, ein riesiges Puzzle zu lösen, das versteckte Muster zeigt, dann verstehen Sie, warum das Gericht die Nutzung für rechtens erklärte.
Die Diskussion hörte hier aber noch nicht auf. Kneschke verwies auf die Nutzungsbedingungen seiner Bildagentur, die den Einsatz automatisierter Systeme untersagten. Aber das Gericht hielt an seiner Entscheidung fest, da LAION mit einer wissenschaftlichen Absicht handelte und nicht etwa, um Profit zu schlagen.
Ein wichtiger Punkt, der aus diesem Urteil hervorging, ist der Ratschlag an alle Rechteinhaber: Seien Sie klar mit Ihren Bedingungen! In einer digitalen Welt, in der Maschinen zunehmend den Takt angeben, müssen Nutzungsvorbehalte für jeden eindeutig und maschinenlesbar formuliert sein. So bleibt der Schutz des Urhebers gewahrt.
Stellen Sie sich dieses Urteil als Weckruf vor. Es zeigt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für KI in Deutschland flexibler gestaltbar sind und sein müssen. Für Entwickler und Unternehmen im KI-Bereich bedeutet dies, mit einer gewissen Wachsamkeit auf diese neuen Herausforderungen zu reagieren.
Alles in allem markiert dieses Urteil einen Wendepunkt in der Schnittstelle zwischen KI und Urheberrecht. Es deutet an, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen anpassen und mit technologischen Fortschritten Schritt halten müssen, um sowohl Innovation zu fördern als auch die Rechte der Schöpfer zu schützen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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