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Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt?

Guido Kluck, LL.M. | 10. Februar 2020

Eine Versicherung gegen Sturmschäden ist sinnvoll, wie Orkan Sabine gerade wieder eindrucksvoll bewiesen hat. Welche Versicherung muss für Schäden am Haus, Auto oder Hausrat aufkommen? Wir erklären, was Sie wissen müssen!

Wann liegt für die Versicherung ein Sturmschaden vor?

Für die Regulierung von Sturmschäden muss ein Sturm tatsächlich vorgelegen haben. Ein Sturm liegt ab Windstärke 8 vor. Das entspricht 62 km/h. Die höchste Kategorie ist Windstärke 12, bei der ein Orkan vorliegt, mit mehr als 117 km/h. Der Orkan Sabine soll bis zu 120 km/h erreicht haben und ist damit definitiv als Sturm einzustufen.

Wann zahlt welche Versicherung?

Je nachdem, welche Art von Gegenstand betroffen ist, greifen Wohngebäude-, Hausrat-, Haftpflicht-, Teilkasko- oder auch Vollkaskoversicherung.

1. Schäden am Haus

Wenn durch den Sturm Bäume umknicken und auf Ihr Haus fallen oder ähnliche Schäden entstehen, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung. Das gilt sowohl für eigene Bäume als auch für die der Nachbarn.

Achtung: Entstehen Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Erdrutsch, so wird dies in der Regel nur durch eine sogenannte Elementarversicherung abgedeckt. Diese kann als Zusatzbaustein für die Wohngebäudeversicherung mitvereinbart oder bei einem anderen Anbieter abgeschlossen werden.

2. Schäden am Hausrat

Wenn an Ihrem Hausrat durch den Sturm Gegenstände beschädigt werden, übernimmt dies die Hausratversicherung.

3. Schäden am Auto

Wird das eigene Auto durch einen Sturm beschädigt, greift die Teilkaskoversicherung. Bei Vollkaskoversicherungen sind teilweise auch Schäden von Stürmen abgedeckt, die Windstärke 8 nicht erreichen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt auch selbst verursachte Schäden, zum Beispiel wenn man einem Baum auf der Straße nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnte. Für Unfallschäden haben wir einen speziellen Service entwickelt. Informieren Sie sich hier.

4. Schäden am Fahrrad

Für Sturmschäden am Fahrrad haftet die Hausratversicherung – aber nur, wenn das Fahrrad von dieser umfasst ist. Das ist anhängig vom Vertrag und kann durch einen Blick in die Versicherungsbedingungen abgeklärt werden. Dort steht auch, unter welchen Bedingungen Fahrräder abgesichert sind. Teilweise gilt dies nur innerhalb des abgesicherten Gebäudes als zum Beispiel in der Wohnung oder im Keller.

5. Schäden an den Gegenständen Dritter

Was passiert, wenn mein Blumentopf durch den Sturm vom Balkon fällt und ein Auto beschädigt? Oder wenn mein Kirschbaum auf die Garage des Nachbarn fällt?

Wenn Ihre eigenen Gegenstände andere beschädigt werden, greift Ihre Haftpflichtversicherung. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie selbst keine Sorgfaltspflichten verletzt haben, weil sie die Gegenstände nicht entsprechend gesichert haben. Stand der Topf also lose auf der Balkonbrüstung oder war der Baum ohnehin schon morsch, zahlt die Versicherung nicht.

Was ist vor und nach einem Sturm zu tun?

Wer die üblichen Versicherungen abgeschlossen hat, ist im Fall eines Sturms gut abgesichert. Ist ein Schaden eingetreten, sollte man sich umgehend an die Versicherung wenden und den Schaden melden. Diesen sollten Sie dokumentieren und dafür sorgen, dass er nicht noch größer wird, also zum Beispiel das Fenster mit einer Plane abdichten.

Wird im Wetterbericht ein Sturm angekündigt, sollte man dafür sorgen, dass die eigenen Gegenstände gut gesichert sind und keine Schäden bei Dritten anrichten. Außerdem müssen Fenster geschlossen und Rollläden ganz runter- oder ganz hochgefahren werden.

Wir helfen Ihnen mit der Versicherung!

Sie haben einen Schaden erlitten und wissen nicht, ob dieser von der Versicherung übernommen wird oder sie weigert sich, diesen zu übernehmen? Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an uns – Wir helfen Ihnen umgehend!


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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