Ein Klick zu viel? Wie das AG München die Grenzen der Online-Vertragsabschlüsse klärt

Guido Kluck, LL.M. | 8. Juli 2025

Online-Verträge gehören mittlerweile zum Alltag. Mit wenigen Klicks kann ein Vertrag abgeschlossen werden – ein System, das grundsätzlich alle Beteiligten schätzt, solange es fehlerfrei funktioniert. Doch was passiert, wenn nicht der Nutzer selbst den entscheidenden Klick tätigt, sondern jemand anderes? Diese Frage beschäftigte kürzlich das Amtsgericht München in einem Fall, der deutliche Auswirkungen auf den Onlinehandel haben dürfte.

Der Sachverhalt: Eine unbeabsichtigte Bestellung

Im Mittelpunkt des Falles stand eine Frau aus München, die sich für eine kieferorthopädische Behandlung interessierte. Sie erhielt per E-Mail einen Behandlungsplan inklusive eines Preisangebotes von 1.790 Euro. Diese Nachricht leitete sie zur fachlichen Beurteilung an eine Zahnärztin in Brasilien weiter. Ein unbedeutender Klick der Zahnärztin auf einen Button führte jedoch dazu, dass die Münchnerin per Post eine Rechnung erhielt. Doch was wie ein simpler Klick schien, entwickelte sich zu einer rechtlichen Auseinandersetzung.

Die Entscheidung des Gerichts: Kein Vertrag ohne Vollmacht

Das Amtsgericht München stellte klar, dass ein Vertrag nur bestehen kann, wenn eine Willenserklärung entweder von der handelnden Person selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter abgegeben wird. In diesem Fall mangelte es an einer solchen Vollmacht. Der unbewusste Klick der brasilianischen Zahnärztin bedeutete nicht, dass ein bindender Vertrag vorlag, da keine echte Stellvertretung gegeben war.

Nach Ansicht des Gerichtes begründet das einfache Weiterleiten einer Nachricht keine Vollmacht nach § 164 Abs. 1 BGB. Selbst wenn das Weiterleiten der E-Mail als Vollmacht interpretiert worden wäre, hätte die Münchnerin innerhalb von zwei Stunden den Vertrag angefochten und klar gestellt, dass sie keine Vertragsbindung wünscht. Diese schnelle Reaktion wurde als wirksame Anfechtung wegen Inhaltsirrtums gem. § 119 Abs. 1 Alt. 1, § 142 Abs. 1 BGB angesehen. Obwohl das Gericht nicht auf das Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 i.V.m. § 355 BGB einging, war dies für die Entscheidung nicht erforderlich.

Praxisnahe Konsequenzen für Verbraucher und Unternehmen

Die Entscheidung des AG München verdeutlicht die Wichtigkeit der genauen Beachtung der Bedingungen beim Abschluss von Online-Verträgen. Verbraucher können durch diese Entscheidung darauf vertrauen, dass ein ungewollter Klick, den sie nicht getätigt haben, keine rechtlichen Verpflichtungen auslöst. Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen, ihre Systeme so zu gestalten, dass Verträge nur durch eindeutige Willenserklärungen der Benutzer zustande kommen. Gleichzeitig müssen sie transparente Prozesse vorsehen, die eine unkomplizierte Anfechtung oder Korrektur bei versehentlichen Bestellungen erleichtern.

Zusammenfassung und Aufruf zur Handlung

Die Entscheidung des Amtsgerichts München setzt klare Grenzen für die Gültigkeit von Online-Verträgen. Ein versehentlicher Klick ohne tatsächliche Vollmacht begründet keine Zahlungspflicht. LEGAL SMART unterstützt Sie dabei, Ihre Verträge und Geschäftsprozesse rechtssicher zu gestalten, indem wir Ihnen eine eingehende rechtliche Beratung bieten. Kontaktieren Sie uns, um potenzielle Risiken in Ihrem Geschäftsmodell zu minimieren und rechtssichere Grundlagen für Online-Transaktionen zu schaffen. Unsere Expertise schützt sowohl Verbraucher als auch Unternehmen vor ungewollten Rechtsfolgen.

Mit unserer Hilfe navigieren Sie sicher durch die Komplexität des Onlinehandels und stellen sicher, dass Ihre Vertragsabschlüsse klar und verbindlich sind.

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Patientenverfügung
99,00 €

Patientenverfügung

Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE
299,00 €

Markenanmeldung DE

Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.