Verspätete Anschlussflüge begründen Entschädigungsanspruch
Der Europäische Gerichtshof hat sich mit dem Thema verspätete Anschlussflüge auseinandergesetzt und entschieden, dass es einen Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung auch bei einem Flug mit direkten Anschlussflügen, bei dem die Flüge von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden, geben kann (EuGH, Urt. v. 06.10.22, Az. C- 436/21). Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie auf unserm Blog! Sachverhalt Ein Fluggast erwarb über ein Reisebüro ein elektronisches Ticket für drei Flüge von Stuttgart über Zürich […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 24. Oktober 2022