Arbeitgeber dürfen Wissen über Impfstatus verwenden
Der neue Referentenentwurf der SARS-CoV-2-ArbeitsschutzVO-2 (ArbSchVO-E) sieht vor, dass Arbeitgeber den Beschäftigten in Zukunft die Freistellung für eine Impfung ermöglichen müssen. Darüber hinaus, sollen Arbeitgeber für Impfungen werben, was zu einer Steigerung der Impfrate führen soll. Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Bisherige Regelungen werden verlängert Bislang galt, dass Arbeitgeber pro Woche zwei Testangebote zur Verfügung stellen und die Maskenpflicht, sowie Abstandsregeln eingehalten werden müssen. Das soll weiterhin […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 31. August 2021