Zur heutigen mündlichen Verhandlung des BGH zum Thema: Haftung des Internetanschlussinhabers bei Filesharing
Wie wir bereits am 8. März 2010 berichtet haben, hat sich der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: BGH I ZR 121/08) aktuell mit der Frage der Haftung des Inhabers einer ungesicherten WLAN-Internetverbindung bei sog. “Tauschbörsen/Filesharing-Abmahnungen” zu beschäftigten. Heute fand nun die von vielen lang ersehnte und mit Spannung erwartete mündliche Verhandlung statt.
- Stefan Weste (M.B.L.)
- 18. März 2010