Deckelung der Anwaltskosten in Filesharing-Fällen – Ein Kommentar zur Stellungnahme der Kanzlei Schutt Waetke
Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am 9. März 2012 eine Gesetzesinitiative gegen unlautere Abmahnungen vorgestellt und sich damit gegen überhöhte Abmahnforderungen ausgesprochen. Bereits im Jahre 2008 wurde in das Urheberrechtsgesetz die Regelung des § 97 a Absatz 2 UrhG eingefügt, nach welcher die anwaltlichen Kosten für die erstmalige Abmahnung in einem einfach gelagerten Fall mit nur unerheblicher Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf einen Betrag in Höhe von EUR 100,00 gedeckelt sein sollten. Zu den […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 20. März 2012