Rechtsstreit um Loriot
Die Erben von Loriot begehrten den Schutz eines bekannten Zitats. Doch anders als erwartet entschieden das Oberlandesgericht (OLG) und das Landgericht München (LG) in ihren Entscheidungen, dass der Satz des Komikers Loriot „Früher war mehr Lametta“ nicht vom Urheberrecht geschützt ist (LG München I, Beschl. v. 18.07.2019, Az. 33 O 9328/19 sowie bestätigend OLG München, Beschl. v. 14.08.2019, Az. 6 W 927/19). Obwohl viele Sprüche des einst erfolgreichen Komikers in den allgemeinen Sprachgebrauch eingeflossen sind, […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 12. Januar 2020