Gelöschte positive Bewertungen nicht zwingend wieder zu veröffentlichen
In seinem Urteil vom 16. April 2019 hat das Münchner Landgericht (Az. 33 O 6880/18) entschieden, dass durch das Online-Bewertungsportal Jameda gelöschte positive Bewertungen eines Zahnarztes nach Kündigung seines Profils nicht wieder veröffentlicht werden muss. Worum ging die Streitigkeit zwischen Zahnarzt und Jameda? Der Kläger, ein kieler Zahnarzt klagte auf Wiederveröffentlichung seiner positiven Bewertungen gegen das Online-Bewertungsportal Jameda. Begründet hat der Zahnarzt seinen Anspruch damit, dass die Löschung Anfang 2018 ein Schikane-Akt Jamedas gewesen sei, […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 7. Juni 2019