Neu: Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern
Sobald die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft treten, wird ein Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern benötigt. Aktuell sind in § 38 Abs. 1 BDSG nur 10 Mitarbeiter als Untergrenze gesetzt. Doch auch Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern können dieser neuen Regelung unterfallen! Wir erklären, wie das möglich ist. Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich? Die DSGVO bestimmt in Art. 37 Abs. 1 DSGVO, dass auf jeden Fall ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist, wenn: „a) die Verarbeitung […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 3. Oktober 2019