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Gründung von Unternehmen unter 18

Guido Kluck, LL.M. | 24. September 2019

Minderjährig und doch ein eigenes Unternehmen haben wollen? Das ist möglich und kann vor Gerichten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen durchgeboxt werden. Wir zeigen Ihnen, wie das geht und was Sie beachten müssen!

Personen unter 18 Jahren sind zwar nicht vollkommen geschäftsunfähig, können jedoch nur sehr begrenz am Rechtsverkehr teilnehmen. Es gibt allerdings auch für noch Minderjährige eine Möglichkeit, ihre Ziele vor dem 18. Geburtstag zu erreichen. 

Die Eltern stimmen zu und das Familiengericht gibt ebenfalls das OK. 

Wenn die Zustimmung der Eltern vorliegt kann einen schriftlichen Antrag bei Familiengericht stellen. In der Regel wird man dann von einem Vertreter des Gerichts eingeladen und nach abschließendem Gespräch erhält man die Bestätigung. Mit dieser geht man zum Notar oder direkt zum Gewerbeamt und das Business kann angemeldet werden. 

Wie geht man am besten vor, wenn man sein Unternehmen gründen will?

Zunächst sollte man einen sogenannten Businessplan ausarbeiten. 

In erster Linie ist die Grundvoraussetzung, dass man sein eigenes Produkt kennt und dies zur Zielgruppe passt. Dafür muss man sich mit seinem gewünschten Markt auseinandersetzen 

Oftmals scheitern Ideen daran, dass zwar sehr viel Begeisterung für das eigene Produkt besteht, die Einschätzung des Marktes aber fehlgeht bzw. gar nicht erst vorgenommen wird. So werden häufig Produkte versucht an den Markt zu bringen, für die es keine geeignete oder schon gar keine Zielgruppe gibt. 

Was helfen kann, um eine Idee zu bekommen und die Umsetzung fördern kann, ist die Beratschlagung mit erfolgreichen Gründern. Dabei ist es auch gut, einmal mit gescheiterten Gründern zu sprechen, um zu erfahren, was die Fehlerquellen sein können und wie man Hindernisse überwinden kann. Auch hilfreich sind Gespräche mit Handwerkskammern und sonstigen Wirtschaftsvereinen sowie Gründerzentren. 

Wie tritt man am besten bei Gericht auf?

Hauptziel ist es, den Gerichtsvertretern davon zu überzeugen, dass man die nötigen Mittel und Fähigkeiten besitzt, ein Unternehmen zugründen und dieses dann auch zu führen. Ein seriöses und sicheres Auftreten ist dafür unumgänglich und Grundvoraussetzung. Im Endeffekt geht es darum, sich und seine Fähigkeiten sowie das Produkt zu verkaufen.

Daneben sollte sichergestellt und klargestellt werden, dass die schulischen Leistungen hierunter nicht leiden werden. Dafür kann es hilfreich sein, einen Plan hinsichtlich der Arbeitsstunden auszuarbeiten und vorzulegen. 

Wie hoch muss das mitgebrachte Kapital sein?

Für die Entscheidung, ob der Antrag erfolgreich sein wird oder nicht, ist es irrelevant, wie hoch das Stammkapital ist. 

An welche Rechtsform sollte das Unternehmen angeknüpft werden?

In der Regel greifen Gründer zur Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), da sie meist ein gemeinsames Ziel und einen bestimmten Zweck mit dem Unternehmen verfolgen. Zu empfehlen ist jedoch die UG, sogenannte haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft. Hier beträgt die Kapitalanlage einen Euro und kann problemlos erbracht werden. Zusätzlicher Aspekt ist, dass sie nicht mit ihrem eigenen vermögen haften müssen, sollte mal etwas schief gehen.  Eine GmbH ist zu Beginn der Gründung meist schwierig zu gestalten, da die Kapitalanlage 25.000 betrögt. Diese hohe Summe haben junge Gründer in der Regel nicht.  

Was geschieht, wenn der Antrag nicht bewilligt wird?

Sollte der Antrag mal scheitern, kann man sich immer noch an einen erwachsenen Freund oder ein Familienmitglied wenden und diesen bitten, die Firma zu gründen. Dabei sollte man sich seinen Partner sehr genau aussuchen und im Vorfeld besprechen, wer für welche Tätigkeiten zuständig sein soll.   

Sie haben Fragen zur Firmengründung? Dann wenden Sie sich doch einfach an unsere Kanzlei, wir helfen Ihnen gerne!


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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