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PKW-Kreditwiderruf: Bereits ein Fehler reicht!

Guido Kluck, LL.M. | 6. Juni 2019

Es gibt verschiedene Gründe, sich von einem PKW-Kreditvertrag lösen zu wollen: zu teuer, zu lang oder auch, um sich von seinem Abgasskandal-VW zu trennen. Daher wird es Verbraucher freuen, dass es erneut gute Nachrichten seitens der Gerichte gibt. Am 25.05.2019 äußerte sich das OLG Düsseldorf in einem Verfahren zum PKW-Kreditwiderruf.

Worum ging es?

Das OLG Düsseldorf hatte sich mit einem Sachverhalt zu beschäftigen, in dem der Käufer eines PKWs den zugehörigen Kreditvertrag widerrufen wollte. Das LG Wuppertal verneinte das Widerrufsrecht, das OLG gab dem Kläger dann aber recht (Urt. v. 24.05.2019 – I-16 U 102/18). Er hatte ein Widerrufsrecht und die Frist ist wegen fehlender Pflichtangaben nicht gestartet. Diese beginnt erst zu laufen, wenn dem Verbraucher alle notwendigen Pflichtinformationen mitgeteilt wurden.

Ein Fehler reicht!

Dabei stellte das Gericht betont, dass ein einziger Fehler für den Nichtbeginn der Frist ausreicht. Ob weitere Pflichtangaben fehlen oder unvollständig sind, wie der Kläger behauptete, bedarf für das Gericht keiner Entscheidung. Für einen wirksamen PKW-Kreditwiderruf muss also nur ein einziger Fehler gefunden werden!

Im vorliegenden Fall fehlten die Angaben der für die Bank zuständigen Aufsichtsbehörde. Diese sind gem. Art. 247 § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGBGB verpflichtend anzugeben.

Auch Leasing-Verträge sind betroffen!

Ende letzten Jahres entschied das Landgericht München I (Urt. v. 20.12.2018 – 10 O 9743/18), dass ein Verbraucher einen Leasingvertrag über einen Audi A1 bei Sixt widerrufen darf, obwohl der schon drei Jahre lief. Auch hier fehlten Pflichtangaben in der Widerrufsbelehrung und diese war an sich irreführend.

Was ist die Konsequenz eines PKW-Kreditwiderrufs?

Wenn ein Verbraucher seinen Kreditvertrag widerruft, wird der Vertrag rückabgewickelt. Das heißt, dass der Verbraucher seine gezahlten Raten von der Bank zurückbekommt und im Gegenzug die Darlehenssumme an die Bank zurückzahlen muss. Da das oftmals schwierig ist, besteht die Möglichkeit, den Kaufvertrag für den PKW gleichzeitig rückabzuwickeln. Man gibt also das Auto zurück und bekommt die Kreditraten wieder. Im Ergebnis ist es dann so, als hätte der Autokauf nie existiert. Je nach Gericht bekommt der Verbraucher noch Zinsen obendrauf oder muss einen Wertersatz für den Gebrauch des Fahrzeugs zahlen. Oftmals gehen die Verbraucher plus minus null aus dem Verfahren, sodass sie jahrelang kostenlos Auto gefahren sind.

Im Ergebnis ist es dann so, als hätte der Autokauf nie existiert. Je nach Gericht bekommt der Verbraucher noch Zinsen obendrauf oder muss einen Wertersatz für den Gebrauch des Fahrzeugs zahlen. Oftmals gehen die Verbraucher plus minus null aus dem Verfahren, sodass sie jahrelang kostenlos Auto gefahren sind. Ein PKW-Kreditwiderruf kann also finanziell durchaus interessant sein.

Tipp: Schummeliesel durch PKW-Kreditwiderruf abgeben!

Wer sein Fahrzeug aus dem Abgasskandal loswerden möchte, hat mit dem Widerruf eine gute Möglichkeit. Wir berichteten hier bereits ausführlich darüber. Der Kreditvertrag sollte von einem Anwalt auf Fehler in der Widerrufsbelehrung durchsucht werden. Bei Erfolg sollte der Widerruf gegenüber der Bank erklärt und damit die Rückabwicklung des Kauf- und Kreditvertrags verlangt werden. Der Anwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, notfalls auch vor Gericht!


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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