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Die Abmahnung des Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V.

Guido Kluck, LL.M. | 16. Juli 2021

Der Verband bayerischer KFZ-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. mahnt in regelmäßigen Abständen auf dem Gebiet des KFZ-Handels ab. Dabei werfen sie den Betroffenen vor, sich in unlauterer Weise im Geschäftsverkehr verhalten zu haben, da sie den Anschein erwecken würden, als Verbraucher aufzutreten. 

Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen und wie Sie sich im Falle einer Abmahnung verhalten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Was ist der Vorwurf?

Der Verband wirft den Betroffenen vor, sich als privater Anbieter ausgegeben zu haben, obwohl man eigentlich gewerblich handeln würde. Konkret stützen sie ihre Abmahnung auf §§ 3 Abs. 1, Abs. 3 i. V. m. Nr. 23 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG

Dabei fordern sie die Unterlassung des vermeintlich unlauteren Verhaltens und fordert zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Das ist soweit das übliche Vorgehen der Abmahner, doch in diesem Fall ist die Unterlassungserklärung sehr weit formuliert und macht einen pauschalen Kostenerstattungsanspruch geltend. Das ist unzulässig! 

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen und die Abmahnung ernst nehmen, auch wenn an dem Vorwurf nichts dran ist. Die Fristen sollten unbedingt im Blick behalten werden, da sonst eine unmittelbare gerichtliche Inanspruchnahme durch den Verbrand droht. 

Der Betroffene sollte nicht vorschnell den geforderten Schadensersatz zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben! Der Schadensersatz beträgt mehrere hundert Euro und die Vertragsstrafe kann, wenn man gegen die unterschriebene Unterlassungserklärung verstößt, eine fünfstellige Summe umfassen.

Stattdessen sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt kontaktiert und die Abmahnung von ihm auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Er kann eine geeignete Vorgehensweise entwickeln und Ihnen bei der Abwehr helfen.

Bei einer Abmahnung sollte man definitiv von bösen Anrufen oder Anzeigen gegen den Verband absehen und die Zeit lieber nutzen, um rechtlichen Rat einzuholen, um richtig auf eine erhaltene Abmahnung zu reagieren.

Wir raten Ihnen daher:

  1. die Forderung zunächst nicht zu bezahlen
  2. nicht zu unterschreiben 
  3. rechtlichen Rat einzuholen

Achtung: eine Zahlung könnte bereits als ein Schuldanerkenntnis gewertet werden. Wir haben schon etliche Abmahnungen erfolgreich abwehren bzw. deren Umfang reduzieren können und haben für Sie einen speziellen Service entwickelt.

Fazit

Bei den Abmahnungen des Verbands ist Vorsicht geboten. Hier sollten Betroffene rechtlich sicher vorgehen, da die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung eine Beweislastumkehr zu Lasten des Abgemahnten enthält. Hierzu beraten wir Sie gern. Nutzen Sie unseren Service!

Neben einer Beratung auf dem von Ihnen gewünschten Weg per E-Mail, Telefon oder Videochat erhalten Sie nach dem Erwerb dieses Rechtsproduktes von einem spezialisierten Rechtsanwalt eine Beratung mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten. Im Rahmen dieser Beratung erhalten Sie alle Informationen zu einer möglichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung. Insbesondere wird hierbei aufgrund der großen anwaltlichen Erfahrung eingeschätzt, ob Sie überhaupt Zahlungen an die Gegenseite leisten müssen. 

Nach der Festlegung des taktischen Vorgehens wird Ihr Rechtsanwalt Sie gegenüber dem Verband außergerichtlich vertreten. Enthalten ist hierbei die gesamte vorgerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Zusätzliche Kosten, auch für den Fall eines Vergleiches, fallen im Rahmen dieses Rechtsproduktes nicht an.

Mit der professionellen anwaltlichen Vertretung haben Sie optimale Voraussetzungen die Abmahnung und die damit verbundenen Kosten auf das Maß zu reduzieren, welches Sie tatsächlich leisten müssen. Oftmals ist es sogar möglich die Abmahnung vollständig zurückzuweisen. Sichern Sie sich professionelle Hilfe mit diesem Rechtsprodukt.

Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gern. Wir brauchen nur wenige Angaben von Ihnen und prüfen dann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit innerhalb von 24 Stunden. Dann meldet sich einer unserer Rechtsanwälte bei Ihnen und berät Sie zu Ihrem Fall. Danach übernimmt er die weitere Korrespondenz mit dem Verband.


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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