Vorerst kein Look Around in Deutschland
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In einer digitalisierten Welt sind die Möglichkeiten zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten vielfältig und komplex geworden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen, die diese Möglichkeiten beschränken, sind jedoch genauso wichtig, um die Rechte der Verbraucher zu schützen. In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10. April 2025 (Aktenzeichen: 15 U 249/24) wurde über die Rechtmäßigkeit der Speicherung personenbezogener Daten durch Wirtschaftsauskunfteien entschieden.
Das OLG Köln musste in seiner Entscheidung die Frage klären, ob eine Wirtschaftsauskunftei Informationen über erledigte Forderungen weiterhin speichern darf, nachdem der Gläubiger vollumfänglich befriedigt wurde. Dies geschah im Kontext einer Klage eines Verbrauchers, der die Löschung seiner Daten und Schadensersatz beanspruchte.
Der Kläger hatte gegen die Beklagte, eine Wirtschaftsauskunftei, geklagt. Diese hatte Daten über Forderungen gespeichert, die bereits beglichen waren. Trotz der Zahlung wurden die Informationen, die der Kläger als schädlich für seinen Ruf ansah, weiter gespeichert. Der Kläger verlangte die Löschung dieser Einträge sowie einen immateriellen Schadensersatz.
Das Gericht stellte fest, dass die Rechte des Klägers auf Löschung der Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Vorrang hatten. Artikel 6 Absatz 1 der DSGVO erlaubt die Datenverarbeitung nur, solange vertragliche oder gesetzliche Vorschriften erfüllt sind. In diesem Fall hatte die Wirtschaftsauskunftei gegen diese Bestimmungen verstoßen, indem sie die Daten nach Begleichung der Forderungen weiterhin speicherte.
Für Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet dieses Urteil eine verstärkte Notwendigkeit zur Überprüfung von Datenspeicherfristen. Zudem ist bei der Erstellung und Verwaltung von Datenbanken besondere Sorgfalt geboten, um Rechtskonformität zu gewährleisten.
Unternehmer, insbesondere solche, die Wirtschaftsauskunfteien betreiben, müssen sicherstellen, dass sie die DSGVO-Vorgaben strikt einhalten. Die Dauer der Datenspeicherung sollte kritisch hinterfragt und gemäß den rechtlichen Erfordernissen angepasst werden. Verbraucher können davon ausgehen, dass ihre Rechte nunmehr stärker geschützt werden.
Zusammenfassend unterstreicht das Urteil die Wichtigkeit des Datenschutzes und die Verpflichtung von Unternehmen, personenbezogene Daten rechtmäßig zu speichern und zu verarbeiten. Die Einträge über erledigte Forderungen müssen zeitnah gelöscht werden, um nicht gegen die Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.
Unternehmen sollten ihre Datenbanken unverzüglich auf überflüssige Einträge prüfen und diese löschen, um den Vorgaben der DSGVO gerecht zu werden. LEGAL SMART bietet Ihnen dabei optimale Unterstützung durch rechtliche Beratung und Branchenlösungen zur sicheren Datenverarbeitung.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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