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Große Abmahnwelle wegen Filesharing in Deutschland

Guido Kluck, LL.M. | 30. Juni 2021

In Deutschland ist wieder eine große Abmahnwelle wegen Filesharing im Gange. Viele Menschen benötigen daher dringend anwaltliche Beratung um im Falle einer Abmahnung rechtlich korrekt vorzugehen. 

Alles was Sie zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel!

Die vielen Streamingdienste führen zu mehr Peer-to-Peer-Netzwerken

Auch wenn es durch die Streamingdienste erst so wirkte, als würde das Filesharing zurückgehen und damit immer uninteressanter werden, geht der Trend nun dahin, kein Abonnement mehr abzuschließen und wieder vermehrt auf Filesharing zurückzugreifen. 

Daher verschicken die Kanzleien der großen Filmunternehmen wie Warner Brow. Entertainment, Sony Music Entertainment Germany usw. unzählige Abmahnungen. Der Vorwurf ist immer: Bereitstellung einer illegalen Kopie zum Download. 

Filesharing-Abmahnung 

Was ist Filesharing? Filme und auch Serien sind urheberrechtlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG geschützt. Der Urheber hat die ausschließlichen Rechte an der Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und Veröffentlichung (§ 19a UrhG) des Werks.

Wer urheberrechtlich geschützte Filme auf Internetplattformen zum Tausch oder Download anbietet, handelt damit rechtswidrig. Achtung: Bei P2P-Plattformen, da man den Film gleichzeitig auch selbst anbietet, wenn man ihn runtergeladen hat! 

Was ist der Abmahnvorwurf?

Der Vorwurf der Abmahnkanzlei ist immer der Gleiche: rechtswidriger Down- und zeitgleicher Upload von Filmdateien über das sog. Filesharing.

Gerade beim Filesharing beauftragen die Urheber meist eine Kanzlei, die dann massenweise Abmahnungen verschickt. Eine Abmahnung ist gesetzlich als eine außergerichtliche Möglichkeit zur Geltendmachung der Rechte gedacht. Wer also auf die Abmahnung nicht reagiert, riskiert eine Klage!

Gefordert werden in der Regel Schadensersatz und Unterlassung. Bsp.: Waldorf Frommer wirft dem Internet-Anschlussinhaber vor, den Film „Monster Hunter“ mithilfe einer Software auf einem Computer illegal im Internet verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Anspruchsgrundlage bildet dabei § 19a UrhG.

Wie sollte man auf eine Abmahnung reagieren?

Wer eine Abmahnung wegen „Monster Hunter“ oder einer anderen Serie oder Film erhalten hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Fristen sollten unbedingt im Blick behalten werden. 

Rechtstipp: Man sollte nicht vorschnell den geforderten Schadensersatz zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben! Der Schadensersatz beträgt mehrere hundert Euro und die Vertragsstrafe kann, wenn man gegen die unterschriebene Unterlassungserklärung verstößt, eine fünfstellige Summe umfassen.

Stattdessen sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt kontaktiert und die Abmahnung von ihm auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Er kann eine geeignete Vorgehensweise entwickeln und Ihnen bei der Abwehr helfen.

Fazit

Bei einer Abmahnung von der Kanzlei sollte man definitiv von bösen Anrufen oder Anzeigen gegen die Kanzlei absehen und die Zeit lieber nutzen, um rechtlichen Rat einzuholen, um richtig auf eine erhaltene Abmahnung zu reagieren.

Wir raten Ihnen daher:

  1. die Forderung zunächst nicht zu bezahlen
  2. nicht zu unterschreiben 
  3. rechtlichen Rat einzuholen

Achtung: eine Zahlung könnte bereits als ein Schuldanerkenntnis gewertet werden. Wir haben schon etliche Abmahnungen erfolgreich abwehren bzw. deren Umfang reduzieren können und haben für Sie einen speziellen Service entwickelt:

Neben einer Beratung auf dem von Ihnen gewünschten Weg per E-Mail, Telefon oder Videochat erhalten Sie nach dem Erwerb dieses Rechtsproduktes von einem spezialisierten Rechtsanwalt eine Beratung mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten. Im Rahmen dieser Beratung erhalten Sie alle Informationen zu einer möglichen Verteidigung gegen Ihre Abmahnung. Insbesondere wird hierbei aufgrund der großen anwaltlichen Erfahrung eingeschätzt, ob Sie überhaupt Zahlungen an die Gegenseite leisten müssen. 

Nach der Festlegung des taktischen Vorgehens wird Ihr Rechtsanwalt Sie gegenüber der abmahnenden Kanzlei außergerichtlich vertreten. Enthalten ist hierbei die gesamte vorgerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite. Zusätzliche Kosten, auch für den Fall eines Vergleiches, fallen im Rahmen dieses Rechtsproduktes nicht an.

Mit der professionellen anwaltlichen Vertretung haben Sie optimale Voraussetzungen die Abmahnung und die damit verbundenen Kosten auf das Maß zu reduzieren, welches Sie tatsächlich leisten müssen. Oftmals ist es sogar möglich die Abmahnung vollständig zurückzuweisen. Sichern Sie sich professionelle Hilfe mit diesem Rechtsprodukt.

Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gern. Wir brauchen nur wenige Angaben von Ihnen und prüfen dann die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit innerhalb von 24 Stunden. Dann meldet sich einer unserer Rechtsanwälte bei Ihnen und berät Sie zu Ihrem Fall. Danach übernimmt er die weitere Korrespondenz mit der abmahnenden Kanzlei.


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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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