Insolvenzantrag „in Aussicht stellen“ wird Eigentor
Gläubiger können unter ähnlichen Voraussetzungen wie der Schuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners beantragen. Nicht selten zahlen Schuldner, wenn ihnen ein Insolvenzantrag angedroht wird. Und dies insbesondere dann, wenn für die gesetzlichen Vertreter des Schuldners oder ihnen nach der Insolvenzordnung (InsO) gleichgestellte Personen eine Insolvenzantragspflicht besteht (§ 15a InsO). Denn stellen diese den Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, haben sie mit straf-, zivil- und gewerberechtlichen Konsequenzen bis hin zu […]
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Wolfgang N. Sokoll
- 26. April 2013