Das neue Werkvertragsrecht 2018
Am 01.01.2018 ist die Gesetzesänderung zum Werkvertragsrecht in Kraft getreten. Dabei handelt es sich um die größte Reform in diesem Bereich seit dem Bestehen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Sowohl Bauunternehmer, Ingenieure und Architekten, als auch Verbraucher sind von den Neuerungen betroffen. Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen herausgestellt und erläutert werden. Abnahmefiktion Neu ist unter anderem eine Abnahmefiktion. Das bedeutet, dass die Abnahme als erfolgt gilt, wenn der Unternehmer nach der Fertigstellung des Werkes dem Besteller […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 4. Januar 2018