Neue Chance für Verbraucher – Warum Sie weiterhin Ihren Darlehensvertrag widerrufen können
Immer wieder gehen Entscheidungen von Gerichten durch die Medien, welche unwirksame Klauseln in den AGB von Banken und Sparkassen zum Inhalt haben. So auch im letzten Herbst geschehen, als das Landgericht Ravensburg eine Aufrechnungsklausel in den AGB einer Sparkasse mit Urteil vom 21. September 2018 (AZ: Az. 2 O 21/18) als unzulässig qualifizierte und einem Verbraucher aus diesem Grunde ein Widerrufsrecht zubilligte. Aufrechnungsklausel? Als Aufrechnungsklausel wird eine Textpassage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken oder […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 17. Januar 2019