„Ok Google! Zeig mir dein Impressum.“
Auch der Sprachbefehl an den „Google Assistant“ wird Verbrauchern nicht weiterhelfen, denn wie Google mit seinen Kunden umgeht, ist alles andere als ok. Das urteilt jetzt erneut das KG Berlin in einem rechtskräftigen Urteil gegen den Internet-Giganten, der entgegen § 5 Abs. 2 TMG keine Möglichkeit einer individuellen Kontaktaufnahme per Mail ermöglicht. Google und seine Kontaktangaben Kunden, die sich mit Fragen oder Beschwerden an Google wenden möchten, haben es nicht leicht. Faxe können unter der […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 5. Februar 2019