WhatsApp-AGB: AGB auf Deutsch für WhatsApp ein Muss
Das Kammergericht Berlin hatte sich mit der interessanten und äußerst praxisrelevanten Fragestellung zu befassen, in welcher Sprache Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auf Unternehmenswebsites bereitgestellt werden müssen. Mit Urteil vom 08. April 2016 (Az.: 5 U 156/14) hat das KG Berlin entschieden, dass die AGB von WhatsApp unwirksam sind, weil WhatsApp deutschen Verbrauchern das „Kleingedruckte“ ausschließlich in englischer Sprache zur Verfügung stellt. Ohne Übersetzung ins Deutsche sind sämtliche englischsprachigen WhatsApp-AGB unwirksam. Deutschsprachiger Internetauftritt, englischsprachige AGB Der der […]
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Georg Schleicher
- 20. Mai 2016