Geld zurück für Bausparer
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 8. November 2016 (AZ: XI ZR 552/15) entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2% der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern unwirksam ist. Durch eine solche Klausel würde durch die Bausparkasse ein nicht laufzeitabhängiges ausgestaltetes Entgelt erhoben, welches nicht dem gesetzlichen Leitbild entsprechen würde. Hierdurch würde der eigene Aufwand der Bausparkasse auf den Kunden in unzulässigerweise abgewälzt. Aus diesem Grunde sei […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 9. November 2016