Facebook: Der zukünftige Internetpranger?
Gerade unter Rechtsanwälten ist die Existenzberechtigung von Inkassounternehmen regelmäßig fraglich. Der Grund hierfür liegt darin begründet, dass Inkassounternehmen durch den Gesetzgeber dazu befähigt wurden, ohne juristische Ausbildung Rechtsdienstleistungen zu erbringen. Auch wurden Inkassounternehmen gegenüber Rechtsanwälten insoweit bevorteilt, dass sie erfolgsabhängig ihre Leistungen anbieten dürfen. Gleichzeitig sind Inkassokosten mangels Effektivität nicht auf den Schuldner abwälzbar, wenn bekannt ist, dass der Schuldner gegen den Anspruch Einwendungen erheben wird. In diesem Fall, so die Rechtsprechung, hätte der Gläubiger […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 5. März 2013