BGH: zu Modernisierung und Verbesserungen der Mietsache
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VIII ZR 25/12 Verkündet am: 10. Oktober 2012 Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 10. Oktober 2012 für Recht erkannt: Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin vom 10. Januar 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen Tatbestand: Die […]
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Hagen Zeitz, LL.M.
- 13. Januar 2013