OLG Hamm: Pflichtangaben auf Werbeprospekten
Oberlandesgericht Hamm Beschluss vom 13.10.2011 Az.: I-4 W 84/11 Auf die Beschwerde wird der angefochtene Beschluss abgeändert. Der Antragsgegnerin wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu vollziehen an den Geschäftsführern der persönlich haftenden Gesellschafterin, untersagt, im geschäftlichen Verkehr gegenüber Letztverbrauchern zu werben, a. ohne gleichzeitig die Identität (vollständige Firmierung inklusiver Rechtsformzusatz) und die Geschäftsanschrift […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 14. Januar 2013