Die neue Musterwiderrufsbelehrung – gültig ab 04.08.2011
Gestern wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge veröffentlicht. Das Gesetz ist heute in Kraft getreten und setzt eine neue Musterwiderrufsbelehrung durch Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs.3 S. 1 EGBGB in Kraft, welche mit einer Übergangsfrist von 3 Monaten genutzt werden muss, auch wenn dieses neue Muster aufgrund der bereits ergangenen EU-Verbraucherrichtlinie noch keine abschließende Rechtssicherheit für Online-Shop Betreiber […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 4. August 2011