Hoffnung für Abgemahnte? OLG Köln zur Zuverlässigkeit von IP-Adressermittlungen
Mit Beschluss vom 10. Februar 2011 hat das Oberlandesgericht Köln (AZ: 6 W 5/11) festgestellt, dass unter bestimmten Umstände erhebliche Zweifel an der Offensichtlichkeit der Rechtsverletzung i.S.d. § 101 UrhG vorliegen können. Das Gericht begründete diese Einschätzung mit begründeten Zweifeln an der Zuverlässigkeit der IP-Adressermittlung. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Rechteinhaber eine Anordnung auf Auskunft bzgl. insgesamt 33 IP-Adressen gemäß § 101 Abs.9 UrhG beim Landgericht Köln gegen einen Internetprovider erwirkt. Vorgelegen […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 9. März 2011