Keine Haftung von ebay für Markenrechtsverletzungen
Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung vom 21. Juli 2009 (AZ: 16 O 164/09) entschieden, dass die Internetplattform ebay nicht zur Auskunft über Daten eines Markenverletzers für Markenrechtsverstößen auf der Plattform verpflichtet sei.
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Guido Kluck, LL.M.
- 5. August 2009