DENIC muss Domains löschen
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Urteil vom 17.06.2010, AZ: 16 U 239/09) entschieden, dass ein Anspruch auf Löschung einer Domain besteht, wenn sich aufdrängende Namensrechtsverletzungen vorliegen. Dies war in dem zu entscheidenden Fall nach Ansicht des OLG Frankfurt gegeben. In diesem Fall wurden durch ein Unternehmen mit Sitz in Panama die Domains „regierung-oberbayern.de“, „regierung-unterfranken.de“, „regierung-mittelfranken.de“ und „regierung-oberfranken.de“ registriert. In seiner Entscheidung führt das Gericht weiter aus, dass es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 9. Juli 2010