BGH zu Hotelbewertungen: Bewertungsportal muss Gastkontakt nachweisen
Der Bundesgerichtshof urteilte am 09.08.2022 zum Thema Hotelbewertungen (Az. IV ZR 1244/20). Demnach muss das Hotel nicht näher begründen, ob ein Kundenkontakt bestand. Es reicht, dass das Hotel den Kundenkontakt bezweifelt. Das Bewertungsportal muss jedoch die Echtheit der Hotelbewertung überprüfen. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie auf unserem Blog! Sachverhalt In dem Fall hatte ein Ferien- und Freizeitpark an der Ostsee mit rund 4.000 Betten, der auf einem großen Portal mehrere […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 30. September 2022