Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig
Das VG Osnabrück hat beschlossen, dass die Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion, von zuvor sechs auf jetzt nur drei Monate, verfassungswidrig ist (Beschl. v. 04.02.2022, Az. 3 B 4/22). Alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen, fassen wir hier für Sie zusammen! Was hat das VG beschlossen? Am 14. Januar 2022 wurde der Genesenenstatus durch einen Verweis in der geänderten „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von […]
- Guido Kluck, LL.M.
- 15. März 2022