Obis „Testsieger“-Werbung rechtswidrig
Der BGH hat mit Urteil vom 15.04.2021 (Az. I ZR 134/20) entscheiden, dass Obis „Testsieger“-Werbung rechtswidrig ist. Denn wenn Unternehmen ein Produkt mit einem Testsiegel bewerben, muss für Verbraucher deutlich erkennbar angegeben sein, wo sie die Testergebnisse nachlesen können. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag! Sachverhalt Der Verband Sozialer Wettbewerb verklagte Obi wegen eines Werbeprospekts auf Unterlassung. In dem Prospekt ist neben anderen Produkten ein Eimer „Alpina“-Farbe abgebildet, […]
-
Guido Kluck, LL.M.
- 31. Mai 2021