Arbeitgeber darf Corona-Bonus nach Kündigung nicht zurückfordern
Das Arbeitsgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 15.05.2021 (Az. Ca 141/21) entschieden, dass Unternehmen, die freiwillig einen Corona-Bonus gezahlt haben, diesen im Falle einer Kündigung nicht zurückfordern dürfen. Alles was Sie zu diesem Urteil wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel! Sachverhalt Ein Erzieher erhielt im November 2020 einen Corona-Bonus in Höhe von 550 EUR. Er unterschrieb eine Erklärung, dass auf diese Sonderzahlung eine Rückzahlungsklausel Anwendung finde, die in den Arbeitsverträgen der Kita enthalten ist. […]
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Guido Kluck, LL.M.
- 21. Juni 2021